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Der Deutsche Angelfischerverband agiert ab sofort zentralisiert aus der Geschäftsstelle in Berlin.
Die Zusammenführung der beiden Geschäftsstellen in den Standorten Berlin und Offenbach war nach Auffassung des Gesamtpräsidiums des DAFV sinnvoll und geboten. Vorausgegangen sind intern vorgenommene Standortanalysen sowie frühzeitige Einbindung aller Betroffenen in die Entscheidungsprozesse.
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Am 28.08.2021 fand die Jahreshauptversammlung (JHV) des Deutschen Angelfischerverbandes e.V. (DAFV) im Crowne Plaza Hotel in Berlin statt. Die JHV wurde als Präsenzveranstaltung unter Einhaltung eines strengen Hygienekonzeptes durchgeführt. Auf Grundlage der Hygienebeschränkungen waren keine Gastredner und Ehrengäste geladen.
Als wichtigster Tagesordnungspunkt stand die Wahl eines neuen Präsidiums an. Nach der Ankündigung von Dr. Christel Happach-Kasan nicht weiter für das Amt der Präsidentin zu kandidieren, hatte der amtierende Vizepräsident für Finanzen, Klaus-Dieter Mau seine Kandidatur bekannt gegeben.
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Das Erholungspotenzial genutzter Fischbestände wird systematisch überschätzt
Um Überfischung zu vermeiden, werden Zustand und Ertragsfähigkeit vieler Fischbestände mittels bestandskundlicher Analysen eingeschätzt. Die Fruchtbarkeit der Fischweibchen ist dafür eine wichtige Größe. In den meisten Berechnungen steckt jedoch ein systematischer Fehler: Die Eizahl kleinerer Laichfische wird überschätzt, die von größeren wird unterschätzt – und gerade auf die stattlichen „Superlaicher“ zielt die Fischerei.
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Geschäftsführer des DAFV Alexander Seggelke ist der Einladung des NDR gefolgt und hat auf dem berühmten Roten Sofa der Live-Talksendung DAS! Platz genommen.
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Heute früh am Mittwoch, dem 14.07.2021, fiel die gerichtliche Entscheidung über die Aufhebung des Nachtangelverbotes in Baden-Württemberg. Der Präsident und ein Teil des Präsidiums des Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. (LFVBW) hatte eine Feststellungsklage eingereicht, welcher heute in Stuttgart von dem Verwaltungsgericht stattgegeben wurde. "Erst mal dürfen ja jetzt nur die Kläger als Privatperson nachts angeln, aber mit der richtigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Stuttgart ist das Verbot aus unserer Sicht nicht mehr haltbar. Wir werden nun umgehend das Gespräch mit dem Ministerium suchen", So Reinhardt Sosat, Geschäftsführer der Landesfischereiverband Baden-Württemberg.
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UPDATE!
Gerade hat uns die Nachricht erreicht, dass das Land das Urteil des Gerichts akzeptieren und kein Rechtsmittel einlegen will. Viel mehr will das Land das Urteil umsetzen und die " Norm zeitnah apassen", also das Nachtangelverbot aus der Landesfischereiverordnung streichen.
Es scheint also geschafft, das Nachtangelverbot ist gefallen!
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