Barbara Hendricks und das „verloren gegangene Vertrauen“

Barbara Hendricks und das „verloren gegangene Vertrauen“
Foto: Olaf Lindner, DAFV

Ein Kommentar von Dr. Christel Happach-Kasan, Präsidentin des Deutschen Angelfischerverbandes, zum Streit um die eigenmächtige Zustimmung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zur verlängerten Glyphosatzulassung in der EU.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks spricht von „Vertrauensverlust“, weil Christian Schmidt, Minister für Ernährung und Landwirtschaft, im EU-Rat entgegen der Geschäftsordnung der Bundesregierung der Verlängerung der Zulassung von Glyphosat seine Zustimmung gegeben hat. Das klingt in den Ohren der deutschen Angler wie Hohn.

Barbara Hendricks hat zwei Tage vor der Bundestagswahl gegen den ausdrücklichen Willen von Christian Schmidt die umstrittenen Naturschutzgebietsverordnungen (NSG) in der Ostsee still und heimlich unterzeichnet.

Diese Nachricht wurde erst am Dienstag nach der Wahl bekannt gegeben. Frau Hendricks hat damit nicht nur gegen den Willen von Christian Schmidt und den ausdrücklichen Rat der Wissenschaft gehandelt. Sie hat noch nicht einmal eine Begründung gegeben, welchem Schutzziel das Angeln in den Schutzgebieten entgegensteht. Sie hat außerdem den Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit genommen, mit ihrer Wahlentscheidung auf das Handeln der Bundesregierung zu reagieren. In Anbetracht der Sachlage könnte man Frau Hendricks in dieser Sache Vorsatz unterstellen. Das ist bei 3,8 Millionen Anglern in Deutschland kein unerheblicher Vorfall.

Man mag zu der Glyphosat-Frage stehen wie man will. Aber wenn Frau Hendricks sich über einen Vertrauensverlust beschwert, so sollte sie auch ihr eigenes politisches Handeln überdenken. Christian Schmidt hat im Nachgang zu dem Vorfall einen Brief an Frau Hendricks verfasst (der dem DAFV vorliegt), in dem er sich über ihr mangelndes Demokratieverständnis und die nicht begründete Verbotspolitik von Frau Hendricks beklagt.

Bis zuletzt blieb das Bundesumweltministerium eine wissenschaftliche Begründung für die Angelverbote in den NSG der Ostsee schuldig. Daher empfinden die Angler in Deutschland die Verbote als Willkür und eine allein ideologisch begründete Verbotspolitik. Uns aber dann noch das demokratische Grundrecht zu nehmen, unsere Wahlentscheidung daran auszurichten, das nennen wir Angler „verloren gegangenes Vertrauen“ Frau Hendricks!

Berlin, den 29.11.2017

Dr. Christel Happach-Kasan, Präsidentin Deutscher Angelfischerverband e.V.

Letzte Änderung am Freitag, 01 Dezember 2017 09:43
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