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Vieles hängt weiter vom Reproduktionserfolg ab.

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Gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen Angelfischerverbandes e.V., Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., Landessportfischerverband Schleswig-Holstein e.V. und dem Deutschen Meeresanglerverband e.V.

Der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) hat am 29. Mai 2020 seine Fangempfehlungen für den westlichen und den östlichen Dorschbestand in der Ostsee, für das Jahr 2020 veröffentlicht. In seinem Bericht zeigt das Gremium auf, dass sich die leicht positive Entwicklung der Dorschpopulation im westlichen Ostseeraum fortgesetzt hat. Zum ersten Mal seit Jahren könnte der Bestand der laichfähigen Fische wieder über den nachhaltig zu bewirtschafteten Bestandswert (MSY) steigen. Noch liegt die Hoffnung für eine perspektivische Erholung auf dem sehr starken Nachwuchsjahrgang aus dem Jahr 2016, doch die Reproduktionszahlen aus 2019 setzen den positiven Trend der letzten drei Jahren fort– allerdings weiter auf einem sehr niedrigen Niveau.

 

Das schlägt der Rat (ICES) vor

Für den Dorsch in der westlichen Ostsee sieht der Rat im Rahmen des EU-Bewirtschaftungsplans eine Quote im Bereich von 2.960 bis 4.635 Tonnen für kommerzielle Fänge. In den letzten Jahren verzeichnete die Fortpflanzung mit Ausnahme der Jahresklasse 2016, ernüchternde Erfolge. Der abgewachsene Jahrgang von 2016 umfasste mittlerweile den mit Abstand größten Anteil an der Population des westlichen Dorschs. Dies weist darauf hin, dass die Population äußerst unausgeglichen ist.

Für den Westdorsch ist eine Quotenerhöhung für die Berufsfischer von 21,8% aber durchaus möglich. Eine entsprechende Anhebung der Fangmöglichkeiten für die Angler wäre für die Wissenschaftler des Thünen Instituts nur logisch und vertretbar.

Unter Berücksichtigung der CoVid 19 Pandemie und den damit verbundenen Reisebeschränkungen, hat der Rat (ICES) mit 1315 Tonnen geringere Dorschfänge im Jahr 2020 für Angler prognostiziert.

Für den Ostdorsch empfiehlt der ICES auch für das nächste Jahr wieder einen Fangstopp für die Dorschfischerei.

Auf Grund der Corona-Pandemie erschienen die ICES Empfehlungen in diesem Jahr in verkürzter Fassung.

Bag-limit - Das ist der Beitrag der Angler

Seit 2016 gilt für das Angeln von Dorschen in der westlichen Ostsee das so genannte bag-limit (Tagesfangbegrenzung). Damit ist die Tagesfangmenge für alle Petrijünger auf eine bestimmte Fischentnahme begrenzt. 2020 liegt das Tagesfanglimit bei 5 Fischen pro Angler und Angeltag und 2 Fischen während der Laichzeit im Februar und März.

Die Dorschentnahmemenge durch Angler wird in diesem Jahr mit etwa 1315 Tonnen prognostiziert. Das entspricht etwa der Hälfte der Menge (2573 Tonnen) des Vorjahres. 2019 war es den Anglern noch möglich sieben Fischen zu fangen. Ein weiterer Beitrag zur Erholung, wenn auch ungeplant.

Auch wenn sich die Auswirkungen der Fangbegrenzung für Angler derzeit leider (noch) nicht quantifizieren lassen oder sich gar widerspiegeln im Erfolg oder Misserfolg der Maßnahme, verstehen Angler sich als Teil der Aufbauhilfe für die Population des Dorsches in der Ostsee.

[blockquote author="Dr. Christel Happach-Kasan, Präsidentin des DAFV"]Nicht abzustreiten ist, dass Anglerinnen und Angler ihren Beitrag zum Wiederaufbau leisten. Die Anglerinnen und Angler verstehen, dass bei ausbleibendem Reproduktionserfolg ein gesonderter Fokus auf dem Ökosystem und den Laichdorschen liegen muss.[/blockquote]

Der Präsident vom Landesanglerverband aus Mecklenburg-Vorpommern, Karl-Heinz Brillowski begrüßt den Ansatz einer gezielten Regelung zur Schonung des Dorsches während der Laichzeit in den Monaten Februar und März. Bezüglich des Beitrags der Anglerinnen und Angler zum Wiederaufbau des Bestandes verweist er zusätzlich auf die freiwillige Selbstverpflichtung der Mitglieder des LAV M-V, beim Angeln vom Boot aus, keine Dorsche unterhalb von 45 cm Länge zu entnehmen.

Robert Vollborn, Geschäftsführer des Landessportfischerverbandes Schleswig-Holstein e.V. spricht sich für eine gezielte Schonung der Fische im Laichgebiet zur Fortpflanzungszeit aus, sieht aber auch weiterhin in der derzeitigen Umsetzung des bag-limits einige Schwierigkeiten. Der Anreiz für Angler an die Küste zu kommen, muss gewährleistet sein.

Die sozio-ökonomischen Werte der Freizeitfischerei für die Küstengebiete sind mittlerweile vielfältig veröffentlicht worden. Angeln wird in vielen Ländern der Welt als sogenannter „high-value low-impact“ (übersetzt: hoher Wert, geringe Belastung) Tourismus anerkannt. Besonders unter Beachtung der Zeit nach den Reisebeschränkungen durch CoVid 19, sind die Vorteile der Angelfischerei in den Küstenländern jetzt zu erkennen und zu fördern.

Für ein zielgerichtetes Management ist der Trilog zwischen den Verbänden, der Wissenschaft und der Politik wichtig. Wie der Vertreter des Deutschen Meeresanglerverbands, Ralf Deterding, begrüßte auch der Geschäftsführer der DAFV, Alexander Seggelke die gute und offene Diskussionsatmosphäre beim diesjährigen Runden Tisch mit den Wissenschaftlern des Thünen Instituts.

Das sind die Forderungen der organisierten Angler

  • Für 2021 fordert der Bundesverband DAFV, der Landessportfischerverband Schleswig-Holstein, der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern und der Deutsche Meeresanglerverband das bag-limit um einen Fisch, von fünf auf sechs Fische pro Angler und Angeltag, zu erhöhen.
  • Wie auch in den Jahren zuvor sprechen sich die organisierten Angler gegen eine gezielte Fischerei von Laichdorschen aus.
  • Laichgebiete meiden, Laichdorsche schonen – Angeln weiterhin ermöglichen!
  • Eine Angelei in Tiefen bis 20 Meter ist in den Monaten Februar und März zu gewährleisten. Laichschutz und Fischfang schließen einander nicht per se aus.

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DeutschlandkarteDer Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 25 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen mehr als 500.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.