Am 13.12.2022 hat der EU-Rat für Landwirtschaft und Fischerei über den Vorschlag der EU-Kommission zur Ausweitung der Aalschonzeit von drei auf sechs Monate, entschieden.
Die EU-Kommission hatte am 28. Oktober 2022 die Ausdehnung der Aal-Schonzeit von drei auf sechs Monate vorgeschlagen[1].
Nach langen Verhandlungen wurde vom Rat für Landwirtschaft und Fischerei 13.12.2022 um 09:00h eine Pressemitteilung herausgegeben, welche sich übersetzt wie folgt liest:
Mehr Details zu den aktuellen Regelungen enthält die Pressemitteilung – Nr. 174/2022 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Dort heißt es:
Hinzu kommt, dass der Glasaalfang für den menschlichen Verzehr zwar noch viel stärker eingeschränkt, aber eben nicht komplett verboten wird. Durch die getroffenen Regelungen werden die Aalbesatzmaßnahmen zur Wiederansiedlung weiterhin möglich sein. Auch die Fischereibetriebe können in einem bestimmten Umfang der Aalfischerei weiter nachgehen. Die Freizeitfischerei von Aal wird im maritimen Bereich komplett verboten sein. Neben den fischereilichen Maßnahmen, insbesondere der erweiterten Schonzeit von insgesamt sechs Monaten für die Meeresfischerei und stärkeren Maßnahmen gegen illegale Fischerei, wird es jetzt darauf ankommen, auch weitere durch den Menschen geschaffene Ursachen für die hohe Aalsterblichkeit zu reduzieren – zum Beispiel Aalschutzmaßnahmen bei Wasserkraftwerken und Reduzierung von Umweltverschmutzung.
Einordnung der vorläufigen Ergebnisse
Das Verbot der Freizeitfischerei von Aal im maritimen Bereich ist für und Angler natürlich frustrierend. Die Auswirkungen dürften aber relativ gering ausfallen, da Aale vorranging in Binnengewässern geangelt werden. Wichtiger erscheint uns jedoch, dass die Glasaalfischerei zur Sicherung von Besatzmaßnahmen weiterhin erlaubt sein wird. Diese sind die Grundvoraussetzung für die Zielerreichung der 81 europäischen Aalmanagementpläne[2], welche auf der EU-Aalverordnung EC No 1100/2007 beruhen und welche nur durch das ehrenamtliche Engagement zahlreicher organisierter Angler in Verbindung mit einer Co-Finanzierung über den European Maritime, Fisheries and Aquaculture Fund (EMFAF) erreichbar sind.
Die generelle Verlängerung der Aalschonzeit von drei auf sechs Monate hat bei gleichzeitiger, geringer Schutzwirkung, massive sozioökonomische Folgen für strukturschwache Küstengebiete in Dänemark, Schweden und Deutschland und steht im Widerspruch zu den Nachhaltigkeitszielen von Blue Economy und Green Deal.
Die Effekte der bisher gültigen, dreimonatigen Schonzeit sind unseres Wissens von der Kommission bisher weder ausgewertet, geschweige denn evaluiert worden. Genau das wäre aber die Grundvoraussetzung gewesen, bevor man eine Managementmaßnahme verändert.
Sobald weitere Details verfügbar sind, werden wir die Information an dieser Stelle updaten!
[1] https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:29cb26f7-5716-11ed-92ed-01aa75ed71a1.0003.02/DOC_1&format=PDF
[2] European Commission, Directorate-General for Maritime Affairs and Fisheries (2020) Evaluation of the Eel Regulation: final report, Publications Office. https://data.europa.eu/doi/10.2771/679816
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