Welche Auswirkungen hat die Freizeitfischerei auf Meeresschutzgebiete? Mit dieser und ähnlichen Fragen beschäftigte sich das Interparlamentarische Arbeitsforum für Angelfischerei im Europaparlament auf seiner Sitzung am 9. Oktober 2017 in Brüssel.
Welche Auswirkungen hat die Freizeitfischerei auf Meeresschutzgebiete? Mit dieser und ähnlichen Fragen beschäftigte sich das Interparlamentarische Arbeitsforum für Angelfischerei im Europaparlament auf seiner Sitzung am 9. Oktober 2017 in Brüssel.
EU-Ratsentscheidung zu den Fangquoten für den Atlantik und die Nordsee 2018.
Am 12.12.2017 hat die Europäische Kommission nach 24 stündiger Verhandlung über die Fangquoten für das Jahr 2018 im Atlantik und der Nordsee entschieden. Nach der Quotenentscheidung für die Ostsee vom Oktober, wurden damit nun auch die sogenannten zulässigen Gesamtfangmengen für die Nordsee und den Nordost-Atlantik festgesetzt.
Es kam wie vom DAFV erwartet. Die EU Kommission hat am 31.08.2018 den Vorschlag über die Fangmöglichkeiten in der Ostsee für das Jahr 2019 veröffentlicht. Ginge es nach der Europäischen Kommission, soll im nächsten Jahr das Tagesfanglimit für Angler nicht verändert werden. Obwohl der International Council for the Exploration of the Sea (ICES) eine Quotensteigerung von deutlich über 100 % für den westlichen Dorsch als vertretbar erachtet, ist die Kommission dieser Empfehlung nicht gefolgt. Lediglich einen Anstieg von 31 % wurde für die Berufsfischer im nächsten Jahr beim Westdorsch vorgeschlagen.
Das Bag-limit (Tagfanglimit) soll bei 5 Fischen für die Angler unverändert bleiben, einzig die zusätzliche Beschränkung für den Fang von 3 Dorschen während der Schonzeit ist in dem aktuellen Vorschlag nicht mehr enthalten. Aus Sicht des DAFV wäre insbesondere die Einhaltung einer Schonzeit für Dorsche während der Laichzeit - anstatt eines restriktiven Tagfanglimits - ein adäquates Mittel die Bestände zu schonen.
Angler dürfen in Meeresgebieten der EU auch weiterhin Fische zurücksetzen. Im Dezember wurde zwischen den EU-Institutionen eine vorläufige Vereinbarung getroffen, welche die Freizeitfischerei von der sogenannten „Anlandeverpflichtung“ in Meeresgebieten ausnimmt.
Am 19.Februar 2019 hat der Fischereiausschuss des Europaparlaments einen Workshop zum Europäischen Aal abgehalten. Fachleute und Abgeordnete des Europäischen Parlamentes tauschten Informationen über die Situation des Aals und notwendige Maßnahmen zum Schutz dieser einzigartigen Fischart aus.
Ca. 380.000 europäische Bürgerinnen und Bürger haben die EU-Kommission aufgefordert, die strengen europäischen Wassergesetze zu verteidigen. Es war eine der größten Öffentlichkeitsbeteiligungen in der Geschichte der Europäischen Union. Das Gesetz, die so genannte Wasserrahmenrichtline (WRRL), soll sicherstellen, dass Flüsse, Seen und Feuchtgebiete wieder einen guten ökologischen Zustand erreichen. Für die Zukunft beinhaltet das Gesetz ein Verschlechterungsverbot.
Der Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 23 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen insgesamt rund 500.000 Mitglieder organisiert sind.
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