EU-Kommission erlässt Sofortmaßnahmen für den kommerziellen Sektor
Für die Berufsfischerei gilt ab sofort ein Fangverbot auf Dorsch aus der östlichen Ostsee. Die Sofortmaßnahmen laufen zunächst bis Ende des Jahres und betreffen auch die sogenannte Subdivision 24. Die Küstenlinie Mecklenburg-Vorpommerns ist von den Sofortmaßnahmen jedoch ausgenommen. Details können der Durchführungsverordnung der EU-Kommission entnommen werden.