Am 12 Juni 2018 hat das Europäischen Parlament zum ersten Mal einen Entschluss zu dem „Sachstand der Freizeitfischerei in der Europäischen Union“ (2017/2120(INI)) veröffentlicht. Auch wenn der Entschluss keinen rechtlich bindenden Charakter hat, so ist er für die Freizeitfischerei ein Fundament für zukünftige Maßnahmen und Entwicklungen in Europa. Was sagt das Dokument aus?
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Was plant die EU für Angler?
- 18 Juni 2018 |
- Publiziert in Europaarbeit