Am 13.12.2022 hat der EU-Rat für Landwirtschaft und Fischerei eine Ausweitung der berufsfischereilichen Aalschonzeit von drei auf sechs Monate und ein Verbot der Freizeitfischerei auf Aal im Meer und Küstenbereich beschlossen. Laut seiner Pressemitteilung hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Vorschlag der EU-Kommission in schwierigen Verhandlungen unterstützt, während sich anderer EU-Mitgliedsstaaten aus guten Gründen ganz klar dagegen positioniert haben.
Deutschlands Angelverbände sprechen sich vehement gegen die Ausweitung von Aalfangverboten aus
- 12 Januar 2023 |
- Publiziert in Europaarbeit