Anerkennung der Freizeitfischerei in der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU
- 01 Februar 2018 |
- Publiziert in Europaarbeit
Europaarbeit
EU-Ratsentscheidung zu den Fangquoten für den Atlantik und die Nordsee 2018.
Am 12.12.2017 hat die Europäische Kommission nach 24 stündiger Verhandlung über die Fangquoten für das Jahr 2018 im Atlantik und der Nordsee entschieden. Nach der Quotenentscheidung für die Ostsee vom Oktober, wurden damit nun auch die sogenannten zulässigen Gesamtfangmengen für die Nordsee und den Nordost-Atlantik festgesetzt.
Am 22. November 2017 veröffentlichte die EU Kommission einen Entwurf für eine Gemeinsame Erklärung zur Verbesserung der Erholung des Bestandes des Europäischen Aals. Darin werden weitreichende, zusätzliche Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestandes des Europäischen Aals gefordert.
Der Deutsche Fischerei-Verband lehnt diese Forderungen entschieden ab.
Welche Auswirkungen hat die Freizeitfischerei auf Meeresschutzgebiete? Mit dieser und ähnlichen Fragen beschäftigte sich das Interparlamentarische Arbeitsforum für Angelfischerei im Europaparlament auf seiner Sitzung am 9. Oktober 2017 in Brüssel.
Der Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 23 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen insgesamt rund 500.000 Mitglieder organisiert sind.
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