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Schutz für Teichwirtschaften und wildlebende Fischarten gefordert

Hamburg/Berlin: Der Deutsche Angelfischerverband und der Deutsche Fischerei-Verband begrüßen die Entscheidung des Europäischen Parlaments und erwarten von der EU-Kommission und der Bundesregierung jetzt umgehend Schritte hin zu einem tatsächlichen Bestandsmanagement beim Kormoran.

Kormoranbestände drastisch reduzieren

Mit Beschluss vom 12. Juni 2018 fordert das Europäische Parlament die EU-Kommission auf: „gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen zu ergreifen, die die Kormoranbestände mit allen Mitteln drastisch auf ein derartiges Maß reduzieren, dass einerseits die Bestandserhaltung der Kormorane gewährleistet wird und andererseits keine Bedrohung für andere Arten entsteht und Schäden in den betroffenen Aquakulturen abgewendet werden.“ Dem Beschluss war eine intensive Befassung mit der Situation der Fischzucht in Europa vorausgegangen. Während die Branche weltweit ein enormes Wachstum verzeichnet, stagniert sie innerhalb der Europäischen Union und zeigt in Teilbereichen sogar einen rückläufigen Trend. Besonders betroffen ist dabei die Fischzucht in Naturteichen, wo besonders massive Schäden durch geschützte Tierarten wie Kormoran, Reiher und Fischotter auftreten. Bereits im Jahr 2008 hat das Europäische Parlament die EU-Kommission zur Etablierung eines Bestandsmanagements für den Kormoran aufgefordert. Seither ist von der EU-Kommission in dieser Hinsicht nichts Substantielles unternommen worden.

Der Präsident des Deutschen Fischerei-Verbandes, Holger Ortel, sagt zu den Forderungen des Parlamentes: „Die bisherige Tatenlosigkeit von EU-Kommission und Bundesregierung angesichts der Kormoranschäden gefährdet die Existenz der naturnahen Teichwirtschaft in Deutschland und Europa. In den Teichgebieten existiert eine große Artenvielfalt, die von der Bewirtschaftung der Teiche abhängig ist. Geben die Teichwirte angesichts der finanziellen Einbußen auf, verlieren dadurch zahlreiche bedrohte Arten wichtige Lebensräume. Die Regulierung des Kormorans sollte so selbstverständlich sein wie die Regulierung von Schwarz- und Rehwild.“

Auch die Präsidentin des Deutschen Angelfischerverbandes, Dr. Christel Happach-Kasan, findet deutliche Worte: „Artikel 1 der Europäischen Vogelschutzrichtlinie sieht neben dem Schutz ausdrücklich auch Maßnahmen zur Bestandsregulierung vor. Voraussetzung dafür ist die längst überfällige Aufnahme des Kormorans in den Anhang II dieser Richtlinie. Ziel muss eine geordnete und grenzübergreifend koordinierte Bestandsreduzierung sein, wie sie das Europäische Parlament nun in einer noch nie dagewesenen Deutlichkeit einfordert.“

Der Vorsitzende der Kormorankommission,Stefan Jäger, sagt: „Die im Zusammenhang mit der Kormoranproblematik oft angeführte Selbstregulierung der Population ist Ausdruck eines realitätsfernen Wunschdenkens. Seit vielen Jahren verzeichnen wir massive Beeinträchtigungen der Fischfauna selbst in vergleichsweise kleinen Fließgewässern, deren Ursache nachweislich in den rasant angewachsenen Kormoran-beständen liegt. Die inzwischen vielerorts möglichen Vergrämungsabschüsse können nur dazu dienen, lokal akut gefährdete Fischarten zu schützen und kleinräumig wirtschaftliche Schäden zu vermeiden. Zu einer nachhaltigen Entspannung des Problems können sie nicht beitragen, denn der Kormoranbestand hat sich allein in Deutschland in den letzten zwanzig Jahren mehr als verfünffacht und liegt derzeit bei ca. 160.000 Kormoranen. Hinzu kommen ab dem Spätsommer die zahlenmäßig noch weit größeren Kormoranbestände aus den Brutkolonien entlang der gesamten Ostseeküste, die auf dem Weg in die Winterquartiere auch im deutschen Binnenland Station machen.“ Und Jäger weiter: „Daher fordern wir von der Europäischen Kommission und der Bundesregierung: Setzen Sie jetzt den Entschließungs¬antrag unserer demokratisch gewählten Vertreter im Europäischen Parlament zügig um. So können noch vor der Europawahl erste sicht- und messbare Erfolge für den Fischartenschutz erzielt werden.“  

Den Beschluss des Europäischen Parlamentes vom 12.06.2018 kann man hier nachlesen:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-2018-0248+0+DOC+PDF+V0//DE

 



Die Europäische Vogelschutzrichtlinie findet man hier:
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:020:0007:0025:de:PDF

Deutscher Angelfischerverband e.V. (DAFV)

DeutschlandkarteDer Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 25 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen mehr als 500.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.

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