Kormoran Fachtagung in Erfurt
- 26 Oktober 2017 |
- Publiziert in Kormoran
Anfang Februar 2018 hat uns die Urteilsbegründung (Entscheidung(en) des OVG LSA - 2 K 127/15 vom 22.11.2017) zur Klage des NABU gegen die Kormoranverordnung in Sachsen-Anhalt erreicht.
Gegen diese Entscheidung ist durch den NABU Rechtsmittel eingelegt worden. Das Aktenzeichen des BVerwG ist noch nicht bekannt.
Auch die Beschwerde des NABU gegen das Urteil zur Normenkontrollklage wegen der Rechtswidrigkeit der Kormoran-Verordnung in Sachsen-Anhalt wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht endgültig zurückgewiesen.
Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der NABU hat außerdem die Kosten der Beschwerde zu tragen.
Der Kormoran ist keine gefährdete Art mehr, sondern im Gegenteil so überbehütet, dass er für viele zur Plage geworden ist. Das schreibt Søren Gade, dänisches Mitglied des Europäischen Parlaments und Stellvertretender Vorsitzender des Fischereiausschusses.
Der Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 24 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen insgesamt rund 500.000 Mitglieder organisiert sind.
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