Zuletzt erreichen uns mehrfach Anfragen von leidenschaftlichen Anglern, die fragten, ob ein Zelt oder ein Wetterschutz über Nacht am Wasser auch eine Unterkunft im Sinne des Infektionsschutzgesetzes darstellt.
Wir halten diese Meinung zwar für verständlich, aber rechtlich für deutlich riskant.