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Das Niedersächsische Verbraucherschutzministerium hat seine Verzehrempfehlung für Fische aus niedersächsischen Flüssen aktualisiert. Eine entsprechende Verzehrempfehlung wurde am 17. April veröffentlicht. Der Landesfischereiverband Weser-Ems hat dazu bereits vor einigen Tagen eine Meldung veröffentlicht:

Wöchentliche Grenzwerte durch den Verzehr der untersuchten Flussfische häufig überschritten

Zwischen Oktober 2018 bis Dezember 2019 wurden 164 Flussfische vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) im Auftrag des Niedersächsischen Verbraucherschutzministeriums untersucht. Sie stammen aus Elbe, Ems, Weser, Aller und Oste.

Bei Brassen, Aale und Zander ging es um die Untersuchung auf perfluorierte Alkysubstanzen (PFAS), Dioxine und dioxinähnliche PCB, Pestizide und Industriechemikalien aus dem Spektrum der chlorierten Kohlenwasserstoffe und Schwermetalle. Darüber hinaus bildet die Untersuchung der Fische auf antibiotikaresistente Keime einen weiteren Schwerpunkt.

Die Untersuchung der Fische auf PFAS ist bereits vollständig abgeschlossen und ausgewertet. Die PFAS-Untersuchungen umfassten die Substanzen Perflouroctansulfonsäure (PFOS) und Perfluoroctansäure (PFOA) als Leitsubstanzen der PFAS-Verbindungsklasse sowie neun weitere PFAS-Substanzen.

Aus den Ergebnissen zu den einzelnen PFAS-Substanzen können folgende Schlussfolgerungen abgeleitet werden: In allen untersuchten Fischproben wurde PFOS nachgewiesen. Der Median der PFOS Konzentrationen im Muskelgewebe der Fische beträgt 7,8 μg/kg.

Ministerium rät vom regelmäßigen Verzehr von Flussfischen in Niedersachsen ab

Der im letzten Jahr von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) aktualisierten Risikoeinschätzung zufolge würde die empfohlene wöchentliche Aufnahmemenge für PFOS durch den Verzehr der untersuchten Flussfische häufig überschritten. Im Sinne eines vorbeugenden Verbraucherschutzes rät das Niedersächsische Verbraucherschutzministerium, von einem regelmäßigen Verzehr von Flussfischen Abstand zu nehmen.

Die Verzehrempfehlung wird hinsichtlich weiterer Parameter aktualisiert, sobald alle Untersuchungen vollständig ausgewertet sind. Der Abschlussbericht wird Ende April erwartet.

Der DAFV sieht in der Meldung einen weiteren Nachweis für die zunehmende Umweltbelastung der Gewässer in Deutschland. Eigentlich gibt es mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) seit dem Jahr 2000 eine europäische Richtlinie, die Deutschland dazu verpflichtet die Gewässer in einen so genannten "guten ökologischen Zustand" zu überführen. Leider ist in fast 20 Jahren Umsetzung kaum etwas geschehen. Am 03.07.2018 hat der Deutsche Angelfischerverband deshalb Beschwerde bei der EU gegen Deutschland eingelegt.

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Hintergrundinformationen:

Durch die EFSA erfolgte im Dezember 2018 die vorläufige Neubewertung der toxikologischen Referenzwerte für PFOS und PFOA durch die Festlegung eines sogenannten TWI-Wertes (Tolerable Weekly Intake). Der TWI-Wert gibt die maximal tolerierbare wöchentliche Menge einer Substanz pro kg Körpergewicht an, unterhalb der bei lebenslanger Aufnahme keine nachteiligen, gesundheitlichen Auswirkungen erwartet werden. Der für PFOS empfohlene tolerierbare Wert einer täglichen Aufnahmemenge liegt bei 1,8 ng/kg Körpergewicht, was einem TWI-Wert von 13 ng/kg Körpergewicht entspricht. Für PFOA wurden in der vorläufigen Neubewertung eine tägliche Aufnahmemenge von 0,8 ng/kg Körpergewicht und ein TWI-Wert von 6 ng/kg Körpergewicht abgeleitet.

Bei einem täglichen Verzehr von 300 g Fischfilet durch eine 60 kg wiegende Person (Worst-Case Szenario der EFSA) wären, basierend auf den aktuellen Werten nach vergleichbaren Modellrechnungen (und Vereinfachungen), PFOS-Gehalte im Muskelgewebe von Fischen ab 0,36 µg/kg und PFOA-Gehalte ab 0,16 μg/kg (Orientierungswerte) als problematisch anzusehen.

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