Anlässlich der geplantenEU-Biodiversitätsstrategie 2030 fordert der DAFV eine Umsetzung mit Augenmaß.
Nachdem damals mit der FFH-Richtlinie zugesagt wurde, dass bestehende Nutzungen in den FFH-Gebieten nicht betroffen sind, musste die Freizeitfischerei im Laufe der Jahre erfahren, dass es trotzdem zu substanziellen Einschränkungen oder gar Verboten gekommen ist. In der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 sieht die EU nun eine deutliche Ausweitung von Schutzgebieten vor.