Kategorie: Meeresangeln

2. Gesprächsrunde „Dorsch“ der Angler mit EU-Politikern

Der Landesanglerverbandes M-V e.V. (LAV M-V e.V.) lud am 24. Mai 2018 in Wismar zum Arbeitstreffen. Es kamen die EU-Politiker Werner Kuhn und Ulrike Rodust, eine Abordnung des Deutschen Angelfischerverbandes (DAFV), Wissenschaftler des Thünen-Institutes für Ostseefischerei Rostock, Vertreter der Anglerschaft aus Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie eine Vertretung der Angelkutterkapitäne.
Themen waren die „Festlegungen zur Schonung des Dorsches für das Jahr 2019, insbesondere die Verordnung des Rates zur Festsetzung von Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee“, im Besonderen die Veränderung des Baglimits zum Dorsch für 2019.


Der Dorschbestand in der westlichen Ostsee zeigt eine deutliche Erholung. Das ist nach Aussagen des Thünen Instituts vornehmlich dem besonders starken Nachwuchsjahrganges 2016 zu verdanken. Dies wird mit hoher Wahrscheinlichkeit am 31 Mai der ICES (Internationaler Rat für Meeresforschung) mit der Herausgabe seiner Quotenempfehlung bestätigen. Auf dieser Grundlage soll nun die derzeit gültige Fangregelung für den Dorsch für das Jahr 2019 nachkorrigiert werden, so die Forderung der Angelfischer. Erstmals 2017 wurden die Angler mit einer Fangbegrenzung belegt.

Ausgangsituation:

Seit dem 1. Januar 2017 dürfen Angler in den Subdivisionen 22-24, den Fanggebieten der westlichen Ostsee, nur noch fünf Dorsche pro Tag und in der Schonzeit vom 1. Februar bis 31.März drei Dorsche fangen (EU-Verordnung 2016/1903). Die Bestandserhebungen der Wissenschaftler vom Thünen Institut für den Dorschnachwuchsjahrgang 2016, geben der Anglerschaft Anlass, für das Jahr 2019 eine deutliche Veränderung beim derzeitigen Baglimit anzumahnen.

Forderungen der Angler:

Der DAFV und seine Mitgliedsverbände sprechen sich gegen das derzeitige Baglimit von 5 Dorschen pro Angler und Angeltag aus. Dieses erweist sich aus psychologischer Sicht in seiner aktuellen Ausprägung als ein ungeeignetes Instrument. „Selbst das derzeit bestehende Baglimit wird nachweislich in den allerseltensten Fällen ausgeschöpft.“, so Professor Doktor Karl-Heinz Brillowski, Präsident des LAV M-V e.V. Die negativen Auswirkungen auf die konjunkturschwachen Küstenregionen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sind hingegen deutlich spürbar. Nachweislich sind die Angelkartenverkäufe für die Küstengewässer zurückgegangen, Bootsvermietungen und Kutterbetriebe verzeichnen Einbrüche in ihren Umsatzzahlen.

Die Fangquote „Dorsch“ für 2019 für Berufsfischer soll deutlich heraufgesetzt werden. Da die Angler seit 2017 mit den Fischern gemeinsam beim Dorschfang bemessen wurden, erwarten die organisierten Angler eine entsprechende Berücksichtigung der Freizeitfischerei. „Angler haben nachweislich mit ihrer Unterstützung einen Beitrag zur Bestandserholung des westlichen Dorschbestands geleistet. Es ist demnach nur folgerichtig, sie entsprechend an der voraussichtlichen Erholung zu beteiligen“, so die Präsidentin den DAFV Dr. Christel Happach-Kasan.

Ergebnis der Gesprächsrunde:

Sollte das Baglimit trotz Bestandsverbesserung nicht gänzlich aufgehoben werden, muss sich in der in jedem Fall notwenigen Nachkorrektur der derzeit gültigen Fangbegrenzung eindeutig darstellen, wie und woran diese bemessen werden soll. Die Anglerinnen und Angler fordern, die Bemessung der Fangbegrenzung an der Quotenerhöhung für die kommerzielle Fischerei analog zu orientieren und damit zumindest diese Erhöhung proportional auch beim Baglimits pro Angler und Angeltag vorzunehmen.
Es werden klare Aussagen der EU-Politiker an die bundesdeutschen Angelfischer erwartet, wie die Umsetzung der zu aktualisierenden Regelungen zum Dorschfang 2019 erfolgen soll.