Kategorie: Europaarbeit

Die organisierte Freizeitfischerei gibt eine gemeinsame Stellungnahme ab.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat neue Managementpläne für die Naturschutzgebiete der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Ostsee entworfen. Bis zum 31. August 2020 war die interessierte Öffentlichkeit, sowie die vom Bund anerkannten Naturschutzvereinigungen aufgefordert, ihre Stellungnahme zu den Entwürfen einzureichen. Der Deutsche Angelfischerverband e.V. (DAFV), Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LAV-MV) Landessportfischerverband Schleswig-Holstein e.V. (LSV-SH) und der Deutsche Meeresanglerverband e.V. (DMV) haben eine gemeinschaftlich abgestimmte Stellungnahme abgegeben.

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Die Stellungnahme bezieht sich auf die folgenden drei Entwürfe:

Im Vorfeld fand Mitte August 2020 eine öffentliche Anhörung zu den Managementplänen mit begrenzter Personenzahl in Stralsund statt. Über einen personifizierten Zugang war es möglich, an der Anhörung teilzunehmen und offene Fragen zu klären. Vertreter der Freizeitfischerei haben vor Ort teilgenommen.

Rückblick

Bereits 2017 wurden Angelverbote in Teilen der Schutzgebiete der AWZ festgelegt. Barbara Hendricks (damals Bundesumweltministerin) hatte zwei Tage vor der Bundestagswahl, gegen den ausdrücklichen Willen von Christian Schmidt (damals Bundeslandwirtschaftsminister) die umstrittenen Naturschutzgebietsverordnungen (NSG) in der Ostsee still und heimlich unterzeichnet.

Diese Nachricht wurde erst am Dienstag nach der Wahl bekannt gegeben. Bis heute basiert diese Entscheidung auf keiner wissenschaftlich nachvollziehbaren Grundlage. Christian Schmidt hatte im Nachgang zu dem Vorfall einen Brief an Frau Hendricks verfasst (der dem DAFV vorliegt), in dem er sich über ihr mangelndes Demokratieverständnis und die nicht begründete Verbotspolitik von Frau Hendricks beklagt.

Das Bundesumweltministerium eine wissenschaftliche Begründung für die Angelverbote in den NSG der Ostsee nach wie vor schuldig.

Siehe auch: https://www.dafv.de/referate/aktuelles/item/146-barbara-hendricks-und-das-verloren-gegangene-vertrauen

Ein Verbot für die Freizeitfischerei ist bisher die einzige Maßnahme, die zum Schutz der Gebiete umgesetzt wurde. Grundberührende Fischerei mit Schleppnetzen, Sprengungen, Tunnelarbeiten und allgemeiner Schiffsverkehr sind bis heute weiterhin möglich.

Ideologie oder Willkür -oder beides

Angler in Deutschland haben die Verbote von 2017 als Willkür und eine allein ideologisch begründete Verbotspolitik verstanden. Auch in den aktuellen Entwürfen finden sich keine schlüssige Begründung und am Grundtenor hat sich nicht viel geändert. Die Freizeitfischerei sei schädlich für die Schutzgüter. Besonders für Riffe, Schweinswale.

Nun sollen also über die bereits bestehenden Angelverbote hinaus, auch Möglichkeiten zur weiteren Reduzierung der Auswirkungen der Freizeitfischerei erörtert und ggf. entsprechende Vereinbarungen getroffen werden.

Stellungnahme kurz

Der DAFV spricht sich vehement für ein wissenschaftlich basiertes Management der marinen und limnischen Gewässer aus, dies gilt entsprechend auch für Meeresschutzgebiete.

Aus Sicht des DAFV sollte man sich einem sachlichen Dialog auch in Zukunft nicht verschließen. Den Hauptkritikpunkt der beteiligten Verbände, dass die Verbote für Angler ohne eine nachvollziehbare wissenschaftliche Begründung erlassen wurden und selbst die Wissenschaft keinerlei Grundlage für Angelverbote sieht, halten wir für ein sachlich begründetes Argument. Es als Kompromiss darzustellen, dass weniger Gebiete für die Angelei gesperrt wurden als ursprünglich geplant, ist im Hinblick auf eine fehlende sachliche bzw. wissenschaftliche Begründung kaum nachvollziehbar.

Für die zur Begründung erheblicher Einschränkungen erhobenen Behauptungen liefern die MP-Entwürfe aus Sicht der organisierten Freizeitfischerei weder Tatsachen noch Indizien.

Die gemeinsame Stellungnahme im Wortlaut zum Download: pdf2020_08_28_DAFV_Stellungnahme_AWZ_final.pdf