Angeln in der Mitte der Gesellschaft
Fragen und Antworten
Ich habe meinen Fischereischein verloren. Woher bekomme ich einen neuen?
Gehen Sie mit dem Nachweis über die erfolgreich abgelegte Fischerprüfung zum Fischereiamt Ihrer Gemeinde und lassen Sie sich einen neuen Fischereischein ausstellen. Der Fischereischein sieht in jedem Bundesland anders aus, wird aber deutschlandweit anerkannt.
Ich habe keine Prüfungsbestätigung mehr, welche ich zur Ausstellung/Verlängerung des Fischereischeines brauche?
Das Fischereirecht ist in Deutschland auf Ebene der Bundesländer geregelt. Sie müssen sich an die Institution (Verein / Verband) wenden, bei dem Sie damals die Prüfung abgelegt haben. Die können in ihren Unterlagen nachsehen, ob Sie noch einen Nachweis über die erfolgreich abgelegte Fischerprüfung haben und Ihnen ggf. eine Zweitschrift ausstellen.
Die Liste unserer Mitgliedsverbände mit den jeweiligen Kontaktdaten finden Sie auf dieser Webseite.
Weitere Informationen
Das Fischereirecht ist in Deutschland auf Ebene der Bundesländer geregelt.
Das Angeln ohne Fischereischein ist nur in Ausnahmefällen in einigen Bundesländern möglich (z.B. Touristenfischereischein). Für detailierte Informationen in ihrem jeweiligen Bundesland, wenden Sie sich bitte an ihren Landesfischereiverband. Eine Liste mit den Kontaktdaten zu unserern Mitgliedsverbänden finden sie auf dieser Webseite:
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