Wie werde ich Angler?

Fischerprüfung

fischereiprüfung

1Als erstes muß jeder Angler in Deutschland seine Sachkunde in Form der amtlichen Fischerprüfung nachweisen. In der Regel sollte man vorher einen Lehrgang besuchen und danach die Prüfung ablegen. Kurse bieten viele Angelvereine / Fischereiverbände an oder können online besucht werden.

Fischereischein

Fischereischein

2Mit dem Prüfungsnachweis geht man zum Fischereiamt seiner Gemeinde und lässt sich einen Fischereischein ausstellen. Der Fischereischein sieht in jedem Bundesland anders aus, wird aber deutschlandweit anerkannt.

Fischereierlaubnis

gewaesser

3Für die meisten Gewässer benötigt man dann zusätzlich eine Fischereierlaubnis in Form einer Tages- oder Jahreskarte. Die Fischereierlaubnis wird vom Besitzer oder Pächter des jeweiligen Gewässers ausgestellt.

Angeln gehen

angeln

4Hat man alles zusammen, kann es losgehen. 6,4 Millionen Deutsche gehen mindestens einmal im Jahr angeln!

In Deutschland ist die Angel-/Fischerei über Gesetze und Verordnungen auf Ebene der Bundesländer geregelt. Dementsprechend besitzt Deutschland 16 unterschiedliche Landesfischereigesetze und Verordnungen, welche sich ebenfalls in den Voraussetzungen zur Ausübung der Angelfischerei unterscheiden können. Nachstehend haben wir Ihnen einen Überblick zusammengestellt, was im jeweiligen Bundesland des Erstwohnsitzes zu beachten ist. Einfach hier downloaden...

Bundesweite_Regelungen_Fischereischein_DAFV_19112021.pdf



Angeln in der Mitte der Gesellschaft

DAFV Angeln in Deutschland

Fragen und Antworten

  • Ich habe meinen Fischereischein verloren. Woher bekomme ich einen neuen?

    Gehen Sie mit dem Nachweis über die erfolgreich abgelegte Fischerprüfung zum Fischereiamt Ihrer Gemeinde und lassen Sie sich einen neuen Fischereischein ausstellen. Der Fischereischein sieht in jedem Bundesland anders aus, wird aber deutschlandweit anerkannt.

  • Ich habe keine Prüfungsbestätigung mehr, welche ich zur Ausstellung/Verlängerung des Fischereischeines brauche?

    Das Fischereirecht ist in Deutschland auf Ebene der Bundesländer geregelt. Sie müssen sich an die Institution (Verein / Verband) wenden, bei dem Sie damals die Prüfung abgelegt haben. Die können in ihren Unterlagen nachsehen, ob Sie noch einen Nachweis über die erfolgreich abgelegte Fischerprüfung haben und Ihnen ggf. eine Zweitschrift ausstellen.

    Die Liste unserer Mitgliedsverbände mit den jeweiligen Kontaktdaten finden Sie auf dieser Webseite.

    Zur Liste der Mitgliedsverbände

Weitere Informationen

Das Fischereirecht ist in Deutschland auf Ebene der Bundesländer geregelt.

Das Angeln ohne Fischereischein ist nur in Ausnahmefällen in einigen Bundesländern möglich (z.B. Touristenfischereischein). Für detailierte Informationen in ihrem jeweiligen Bundesland, wenden Sie sich bitte an ihren Landesfischereiverband. Eine Liste mit den Kontaktdaten zu unserern Mitgliedsverbänden finden sie auf dieser Webseite:

Zur Liste der Mitgliedsverbände

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Der DAFV e.V.

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Der Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 23 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen insgesamt rund 500.000 Mitglieder organisiert sind.

 

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