Bereits Anfang Mai 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission ihr Strategie-Papier mit dem Titel „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben [1]“.
Dort heißt es, dass zum Wohle unserer Umwelt und unserer Wirtschaft mindestens 30 % der Landfläche und 30 % der Meere in der EU geschützt werden sollen. Dabei sollte ein besonderer Schwerpunkt auf Gebiete mit sehr hohem Biodiversitätswert oder -potenzial gelegt werden. In diesem Sinne sollte mindestens ein Drittel der Schutzgebiete – also 10 % der EU-Landflächen und 10 % der EU-Meeresgebiete – streng geschützt werden.
Ein wichtiger Bestandteil der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 ist das sogenannte Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869[2]), welches nach einem langen parlamentarischen Prozess und gegen den Widerstand der Konservativen im Europäischen Parlament vom Europäischen Umweltrat am 17. Juni 2024 angenommen wurde. Allerdings wurden die Ziele des Gesetzes im Laufe der Verhandlungen abgeschwächt. Schon auf der Jahreshauptversammlung 2022 stellte Niclas Herbst, Mitglied des Europäischen Parlamentes die Bedeutung der Angler in Deutschland für den Fisch- und Gewässerschutz heraus: „Es gibt keinen funktionierenden Gewässerschutz ohne sie“, Herbst warb dafür, dass die deutschen Verbände das „Nature Restoration Law“ in der Zukunft positiv begleiten. „Wir haben 23 Gesetze und 40 weitere Strategien und Pläne in diesem Bereich, welche in Rahmen eines neuen Entwurfes kohärent zusammengeführt werden sollen“, so Herbst.
In Artikel 1 der Verordnung heißt es nun, dass „bis 2030 mindestens 20 % der Land- und mindestens 20 % der Meeresfläche und bis 2050 alle Ökosysteme, die der Wiederherstellung bedürfen“ abgedeckt werden müssen.
In Bezug auf die Wiederherstellung von Meeresökosystemen heißt es in Artikel 5, dass auf definierten Flächen, die sich in keinem guten Zustand befinden (Gruppen 1-6 der in Anhang II aufgeführten Biotoptypen), folgende Wiederherstellungsziele erreicht werden müssen: 30 % bis 2030, 60 % bis 2040 und 90 % bis 2050. In Ergänzung zur bestehenden Wasserrahmenrichtlinie und zu Naturschutzrichtlinien werden die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet (Artikel 7), europaweit 25.000 Kilometer Flussstrecke in einen Zustand zurückzuversetzen, in welchem der Abfluss nicht mehr durch Hindernisse gestört ist.
Die Ausweisung von Schutzgebieten in Deutschland
Laut Auskunft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat Deutschland im Rahmen der Meldungen für die Schutzgebietsziele der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 bisher alle existierenden Nationalparke, Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete und alle Nationalen Naturmonumente an die Europäische Kommission gemeldet. Die Summe dieser Flächen übersteigt die geforderten 30 % bereits. Folglich wird Deutschland im Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie keine zusätzlichen Schutzgebiete ausweisen.
Welche Gebiete davon aquatisch sind beziehungsweise aquatische Lebensräume aufweisen, konnte uns das BMUV auf Nachfrage der Redaktion leider nicht mitteilen. Die Auswahl der Gebiete, welche unter strengen Schutz gestellt werden sollen (10 %), wird von den Bundesländern getroffen. Bis Redaktionsschluss konnte leider keine vollständige Liste zusammengetragen werden.
Keine pauschalen Angelverbote in strengen Schutzgebieten dank Intervention in Brüssel
Bereits im Dezember 2020 hat der DAFV in einer Stellungnahme bezüglich der Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie 2030, Bedenken hinsichtlich pauschaler Angelverbote in strengen Schutzgebieten geäußert. In der finalen Fassung der Technischen Mitteilung[3] der Europäischen Kommission wurde dieser Absatz komplett gestrichen (siehe Abbildung). Der DAFV begrüßt ausdrücklich, dass die Forderungen des Deutschen Angelfischerverbands und des Europäischen Dachverbands (European Anglers Alliance, EAA) berücksichtigt wurden.
„Die Vergangenheit hat uns gelehrt, dass solche Vorgaben auf Ebene der EU in der Umsetzung der Schutzgebiete auf nationaler Ebene leider zu Automatismen führen, pauschale Nutzungsverbote zu erlassen. In diesem Fall wären 10 % der Fläche von Deutschland von pauschalen Angelverboten bedroht. Es zeigt aber auch, wie wichtig eine schlagkräftige Interessenvertretung auf Ebene der EU ist, um die Interessen der Angler in Deutschland zu wahren. Immer mehr Vorgaben haben ihren Ursprung in Brüssel.“, so Alexander Seggelke, Geschäftsführer des DAFV.
Einzelfallprüfung statt pauschaler Verbote
Laut den aktuellen EU-Kriterien und Leitlinien für die Ausweisung von Schutzgebieten (Criteria and guidance for protected areas designations[4]) soll die Angelfischerei in strengen Schutzgebieten nicht pauschal ausgeschlossen werden. Stattdessen soll über jeden Ausschluss anhand einer Einzelfallprüfung entschieden werden.
Zitat aus der Leitlinie (Übersetzung aus englischem Original-Dokument):
„Die Bedingung, dass natürliche Prozesse im Wesentlichen ungestört von menschlichen Einflüssen und Bedrohungen bleiben sollen, bedeutet, dass viele streng geschützte Gebiete Nicht-Eingriffsgebiete sein werden, in denen nur begrenzte und gut kontrollierte Aktivitäten erlaubt sind, die entweder die natürlichen Prozesse nicht beeinträchtigen oder sie verbessern. Solche Aktivitäten können in vielen Fällen wissenschaftliche Forschung, die Verhütung von Naturkatastrophen (z. B. Waldbrände), die Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten, nicht eingreifende Aktivitäten und Anlagen sowie nicht eingreifende und streng kontrollierte Freizeitaktivitäten umfassen, wenn diese Aktivitäten auf der Grundlage einer Einzelfallprüfung mit den Erhaltungszielen der Gebiete vereinbar sind.“
Es ist zu erwarten, dass in Zukunft mit der Ausweisung strenger Schutzgebiete auf Grundlage der EU-Biodiversitätsstrategie in Deutschland weitere Angelverbote gefordert werden.
Auf Grundlage der EU-Kriterien und Leitlinien haben die Interessenvertretungen der Angler das Recht eine Einzelfallprüfung zu fordern und damit einen möglichen Weg, pauschale Verbote abzuwenden.
Stören Anglerinnen und Angler die Natur?
Das ist die entscheidende Frage, welche im Rahmen einer Einzelfallprüfung in Zukunft beantwortet werden muss. Immer wieder kommt es in Deutschland zu Konflikten im Zusammenhang mit der Ausweisung von Schutzgebieten. In vielen dieser Gebiete gibt es seit jeher eine fischereiliche Nutzung. Angelvereine beklagen, dass sich Schutzgebiete zwar über viele Jahre mit der schonenden Nutzung, als auch der ehrenamtlichen Hege und Pflege durch Angler entwickelt haben, sie dann jedoch im Zuge neuer Verordnungen mit unverhältnismäßigen Betretungs- und / oder Nutzungsverboten belegt werden.
Aus den Naturschutzgebieten „Borkum Riffgrund“, „Fehmarnbelt“, „Kadettrinne“, „Pommersche Bucht“ und „Sylter Außenriff“ wurden die Freizeitangler in ausgewiesenen Bereichen gänzlich oder auch saisonal ausgegrenzt. Es ist bis heute die einzige uns bekannte „Schutzmaßnahme“, die in den Gebieten umgesetzt wurde. Eine wissenschaftliche Begründung dazu wurde aus Sicht des DAFV nie geliefert. Auch sieben Jahre später liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor, ob und in welcher Weise die Angelverbote den Schutzzielen genutzt haben.
Nach Auffassung des DAFV sind die Angelverbote in ausgewiesenen Meeresschutzgebieten nicht ausreichend begründet. Schützenswerte Riffstrukturen werden durch das Angeln in keiner Weise geschädigt oder auch nur berührt.
Angler sind keine Bedrohung für die Natur in Nord- und Ostsee. Beide Meere werden geschädigt durch Grundschleppfischerei, Schadstoffeinträge über Flüsse, Luft und Schiffsverkehr, durch Plastikmüll und die Ostsee zusätzlich durch Munitionsaltlasten. (grünes Zitat im Artikel)
Angelfischerei steht nicht im Widerspruch zu Schutzgebieten
Interessant ist hier ein Blick in die USA. Dort sind 26 % der nationalen Meeresgewässer als Schutzgebiete ausgewiesen. Nur für 3 % gilt ein generelles Angel- und Entnahmeverbot. In den anderen 23 % sind Freizeitaktivitäten, wie die Angelfischerei, unter Berücksichtigung bestehender Managementpläne, erlaubt. Man hat bereits vor einigen Jahren erkannt, dass die Angelfischerei, wenn sie vernünftig gehandhabt wird, nicht im Widerspruch zu den Schutzzielen steht.
Ähnlich sind die Verhältnisse auch bei unseren nördlichen Nachbarn in Dänemark. Dort wurden bei der Ausweisung mariner Natura 2000 Gebiete ökologisch unverträgliche Fischereimethoden (mobiles bodenberührendes Fanggerät, Stellnetze) verbannt, die Angelfischerei blieb aber, mit Ausnahme von kleinen Arealen, erlaubt. In den Rocky Mountains haben Biologen getestet, wie wilde Tiere auf welchen Lärm reagieren[5]. Dabei wurde die Frage aufgeworfen, ob Menschen überhaupt noch in der Natur umherwandern sollten. Das Ergebnis besagte, dass Wildtiere am wenigsten auf kleine, ruhige Gruppen reagieren. Dabei gibt es wohl kaum kleinere und ruhigere Gruppen als einzelne Angler, die ihrer Passion in der Natur nachgehen.
Nachhaltige Nutzung schafft Verantwortung für die Umwelt
Eine aktuelle Studie[6] belegt, dass das Konzept der Nullnutzung und damit der vollständige Ausschluss von Anglern und Jägern aus Schutzgebieten keinen Beitrag zum Umweltschutz liefert und eher im Gegenteil die positive Umweltverantwortung gefährdet:
„Vorschläge, die menschliche Bevölkerung zu reduzieren oder große Gebiete der Erde zu schützen, implizieren, dass die Erhaltung der biologischen Vielfalt nur möglich ist, wenn der Mensch ausgeschlossen wird. Wir zeigen, dass Freizeitfischerei und -jagd eine Beziehung zur Natur aufbauen können, die Verantwortung für die Umwelt schafft. Das nachhaltige Fangen, Töten und Verzehren von Wildtieren wird als eine transformierende, sinnliche und emotionale Erfahrung angesehen, die Umwelttugend und Umweltschutz auslöst. Bei Jagd- und Fischereipraktiken, die den Nutzer von der Erfahrung des Fangens und Tötens trennen oder nur zu oberflächlichen Interaktionen mit Wildtieren führen, ist diese Sichtweise weniger wahrscheinlich. Der Ausschluss der Erholungsnutzung von Wildtieren gefährdet jedoch wahrscheinlich die Umweltverantwortung.“
(aus Shephard et al., 2024)
Nullnutzung – das ultimative Werkzeug der Verbotspolitik
Die Maßnahme „Nullnutzungszone“ wird mehr und mehr zum ultimativen Werkzeug einer ideologisch geprägten Verbotspolitik, quasi die maximale Beschränkung für alles und jeden. Bildlich gesprochen ist Deutschland auf dem besten Weg, seine schönsten Naturgebiete mit „Flatterband“ ab- und seine eigenen Bürgerinnen und Bürger auszusperren. Eine Akzeptanz für Naturschutz ist ohne eine mögliche Naturerfahrung dabei nur schwer vorstellbar.
Der Einfluss von Bewirtschaftung durch Anglerinnen und Angler
Kleinräumige Uferschutzgebiete, die von Freizeitfischereivereinen freiwillig ausgewiesen werden, können sich positiv auf die Qualität der Lebensräume und die biologische Vielfalt auswirken. Durch die Bereitstellung wichtiger Lebensräume für Jungfische können kleinräumige Uferschutzgebiete dem Fischreichtum zugutekommen[7]. Eine weitere Untersuchung fand heraus, dass obwohl die anglerisch bewirtschafteten Baggerseen intensiver freizeitlich genutzt wurden, fanden sich bei Pflanzen, Amphibien, Libellen und Vögeln keine Unterschiede in der Artvielfalt und in der Simpson-Diversität. Signifikante Einflüsse der Angelfischerei waren lediglich in Bezug auf die Fischgemeinschaften nachweisbar, die in bewirtschafteten Seen artenreicher als in unbewirtschafteten Vergleichsgewässern waren[8].
Hohes ehrenamtliches Engagement der Angler in den Diensten der Natur
Welche positiven Einflüsse Anglerinnen und Angler auf die Natur haben, zeigt nicht zuletzt die Kampagne des DAFV „Gewässer-Verbesserer – Angler für die Natur!“ Die Initiative soll dabei der Öffentlichkeit verdeutlichen, was Angler gemeinsam für unsere Flüsse und Seen leisten. Anglerinnen und Angler sind über Vereine und Verbände nicht nur zur fischereilichen Nutzung von Gewässern berechtigt, vielmehr sind sie als Eigentümer und Pächter von Fischereirechten auch verpflichtet, diese Gewässer und Fischbestände in entsprechender Form zu hegen und zu pflegen.
Hege- und Pflegemaßnahmen geschehen deutschlandweit unter dem Einsatz von Millionen an Arbeitsstunden, welche von Jahr zu Jahr von Anglerinnen und Anglern im Ehrenamt geleistet werden. Angefangen von Säuberungsaktionen in und um die Gewässer, Renaturierungsmaßnahmen, Schaffung von Brutplätzen für Fische, finden sich viele Möglichkeiten, die Gewässer und ihre Bewohner nachhaltig zu hegen und zu pflegen.
Anglerinnen und Angler tragen somit einen beachtlichen Teil dazu bei, unsere Gewässer in einem intakten Zustand zu halten und diese kontinuierlich zu verbessern. Dies kommt nicht nur den Fischen und der Umwelt, sondern auch im hohen Maße der gesamten Gesellschaft zugute!
Die Vielfältigkeit und der Ideenreichtum der eingesendeten Projekte sind beeindruckend. Egal ob Fischhotels, groß angelegte Müllsammelaktionen, Einsatz von schwerem Baugerät zur Wiederherstellung von natürlichen Flussverläufen, Schaffung von Laichgebieten, Habitat-Aufwertungen durch Totholzeintrag und vieles mehr – die Diversität der Einsendung war überwältigend. Allein im ersten Durchlauf des Projektes „Gewässer-Verbesserer“ im Jahr 2020 kamen über 15.000 ehrenamtliche Arbeitsstunden zusammen.
Dabei verstanden es die Angler, sich auch außerhalb des Angelheims zu vernetzen. Nicht selten wurde der örtliche Tauchverein oder die Freiwillige Feuerwehr in die groß angelegten Aktionen mit involviert. Weiterhin konnte durch die eingesendeten Daten ermittelt werden, dass im Rahmen aller Bewerbungen insgesamt über 12.000 Kilogramm Müll entlang unserer Gewässer entsorgt wurde. In Anbetracht solcher Zahlen wird sehr schnell deutlich, welch wichtige Rolle die Anglerinnen und Angler für den Umwelt- und Artenschutz an den Gewässern einnehmen.
Anstatt Angler aus der Natur auszuschließen, wäre es eine sinn- volle Alternative, an bestehende EU-Monitoring-Verpflichtungen anzuknüpfen und mit Hilfe der Angler bessere Daten zu erheben.
Für alle Angler innerhalb der EU wird eine elektronische Fangmeldung für bestimmte Arten im Meer ab Januar 2026 verpflichtend. Über die dafür entwickelte Infrastruktur ließen sich auch andere, für das Monitoring und den Schutz bedrohter Arten, wertvolle Daten erheben. Diesem Ansatz haben wir in der Fischwaid 04/2023 unter dem Titel „Angelfischerei: Die Macht der Daten“ bereits einen ganzen Leitartikel gewidmet.
Ein gutes Beispiel für die Einbindung von Anglern in die Datenerhebung durch „Citizen Science“ ist das FLOW-Projekt des Umweltforschungszentrums Leipzig. Ziel dieses Projektes war es, gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Anglern den ökologischen Zustand der Gewässer zu untersuchen und zu bewerten und daraus Rückschlüsse auf das Potenzial von "Citizen Science" für das ökologische Monitoring von Fließgewässern zu ziehen.
Von 2021 bis 2023 haben 96 geschulte Freiwilligengruppen im FLOW-Projekt mit über 900 Teilnehmenden bundesweit insgesamt 137 Bäche untersucht. Neben Umweltverbänden, lokalen Bürgerinitiativen und Schulklassen haben sich auch zehn Angelvereine an der Datenerhebung beteiligt. Eine Weiterführung des erfolgreichen Projektes unter Einbezug der Küstengewässer befindet sich momentan in Planung.
Sechs Fakten zum Einfluss der Angelei auf Gewässerfauna
- Anglerisch bewirtschaftete Seen sind genauso artenreich wie unbewirtschaftete, bei den Fischen sogar artenreicher natürliche Gemeinschaften in Baggerseen. Anglerische Bewirtschaftung ist also gut für die Fische und nicht schlecht für andere Organismengruppen, Amphibien ausgenommen (die in beangelten Seen weniger artenreich waren). (Nikolaus et al. 2020)[10]
- Angler haben keine spezifische Störwirkung, die stärker ist als die anderer Naturfreizeitaktivitäten (Schafft et al. 2021)[11]. Also hat es ökologisch kaum Sinn, anglerselektive Einschränkungen zu verhängen, solange andere Nutzungen bestehen bleiben.
- Angler installieren freiwillig viel mehr Schutzzonen, wenn ihre Gewässer nicht in offiziellen Naturschutzgebieten liegen (Arlinghaus et al. 2023). Das liegt daran, dass die lokalen Nutzungsgruppen freiwillig sehr viel für den Naturschutz tun, insbesondere wenn sie Fischereipächter sind, und dieser Anreiz zurückgeht, wenn von „oben“ durchregiert wird.
- Angler haben keine pauschal negativen Wirkungen auf Vogelpopulationen (Schafft et al. 2021)[11].
- Im Sinne Störwirkung sind alle Freizeiteffekte gegenüber sonstigen Umweltveränderung von marginaler Bedeutung. Klima, Habitatveränderung, Landwirtschaft schlägt jeden Freizeiteffekt mit wenigen Ausnahmen (Schafft et al. 2024)[13].
- Schutzzonen machen Sinn, wenn ALLE Einflussfaktoren auf die Tiere abgestellt werden. Dann steigen auch Fische in den Schutzzonen in der Häufigkeit an. Schutzzonen machen keinen Sinn, wenn der eigentliche Grund des Biodiversitätsrückgangs gar nicht in der Fischerei, sondern z. B. im Klimawandel oder bei Nährstoffeinträgen liegt.
Bildunterschriften:
- Fliegenfischer im Triglav Nationalpark in Slowenien. Nachhaltiges Angeln in Schutzgebieten und Nationalparks steht laut neusten Studienergebnissen nicht im Widerspruch zu den Schutzzielen. Es ist weltweit eine erfolgreich gelebte Praxis und hat einen nachweislich positiven Effekt für die Umweltverantwortung der Menschen.
- Die erste Fassung der „Technischen Mitteilung“ zu der Ausweisung von strengen Schutzgebieten sah pauschale Angelverbote vor. Der Passus wurde auf Intervention der Anglervertretungen gestrichen.
- In ausgewiesenen Bereichen von fünf Schutzgebieten (rot) in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee gilt seit dem 28. Oktober 2017 ein Angelverbot.
Quellen:
[1] Europäische Kommission (2020) Mitteilung der Kommisssion an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Aussschuss der Regionen. EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben. https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:a3c806a6-9ab3-11ea-9d2d-01aa75ed71a1.0002.02/DOC_1&format=PDF
[2] Europäisches Parlament (2024). Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates für die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-74-2023-INIT/de/pdf
[3] Europäische Kommission (2020). Draft Technical Note On Criteria And Guidance For Protected Areas Designations. https://dafv.de/images/dafv/Dokumente/Doc_NADEG_20-10-03_Draft_Technical_Note_Protected_Area_Targets.docx.pdf
[4] Europäische Kommission (2022). Criteria and guidance for protected areas designations. https://environment.ec.europa.eu/system/files/2022-01/SWD_guidance_protected_areas.pdf
[5] Zeller, KA, Ditmer, MA, Squires JR, Rice WL, Wilder J, DeLong D, Egan A, Pennington N, Wang CA, Plucinski J, Barber JR (2024). Experimental recreationist noise alters behavior and space use of wildlife. Current Biology, 34(13): 20097-3004. https://doi.org/10.1016/j.cub.2024.05.030.
[6] Shephard S, von Essen E, Gieser T, List CJ, Arlinghaus R (2024). Recreational killing of wild animals can foster environmental stewardship. Nature Sustainability. https://www.nature.com/articles/s41893-024-01379-7
[7] Nikolaus R, Matern S, Schafft M, Maday A, Wolter C, Klefoth T, Arlinghaus R (2022). Influence of protected riparian areas on habitat structure and biodiversity in and at small lakes managed by recreational fisheries. Fisheries Research, 256, 106476.
[8] Nikolaus R, Matern S, Schafft M, Klefoth T, Maday A, Wolter C, Manfrin A, Lemm JU, , Arlinghaus R (2020). Einfluss anglerischer Bewirtschaftung auf die Biodiversität von Baggerseen: Eine vergleichende Studie verschiedener gewässergebundener Organismengruppen. Lauterbornia, 87:153-187.
[9] von Gönner J, Gröning J, Grescho V, Neuer L, Gottfried B, Hänsch VG, Molsberger-Lange E, Wilharm E, Liess M, Bonn, A (2024). Citizen science shows that small agricultural streams in Germany are in a poor ecological status. Science of The Total Environment, 922, 171183.
[10] Nikolaus, R., Schafft, M., Maday, A., Klefoth, T., Wolter, C., Arlinghaus, R. (2020). Status of aquatic and riparian biodiversity in artificial lake ecosystems with and without management for recreational fisheries: Implications for conservation. Aquatic Conservation: Marine and Freshwater Ecosystems, DOI: 10.1002/aqc.3481.
[11] Schafft, M., Wegner, B., Meyer, N., Wolter C., Arlinghaus, R. (2021): Ecological impacts of water-based recreational activities on freshwater ecosystems: a global meta-analysis; Proc. R. Soc. B. 288: 20211623. DOI: 10.1098/rspb.2021.1623
[13] Schafft, M., Nikolaus, R., Matern, S., Radinger, J., Maday, A., Klefoth, T., Wolter, C., Arlinghaus, R. (2024): Impact of water-based recreation on aquatic and riparian biodiversity of small lakes. Journal for Nature Conservation, 78. DOI: 10.1016/j.jnc.2023.126545