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Am 16. November 2019 verstarb im Alter von 95 Jahren Ministerialrat i. R. Prof. Dr. Günter Keiz. Mit ihm verlor die Fischerei Deutschlands eine ihrer bedeutendsten Persönlichkeiten. Günter Keiz war bei seiner Pensionierung 1988 Referatsleiter für Fischerei im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in München.

 

Geboren und aufgewachsen in Berlin, führte ihn sein Lebensweg über das Studium der Naturwissenschaften in Marburg, wo er 1952 zum Dr. phil. promoviert wurde, nach Bayern. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Bayerischen Biologischen Versuchsanstalt führte er hydrobiologische Forschungen am Lechspeicher Rosshaupten durch. 1954 wurde ihm die Leitung der Teichwirtschaftlichen Abteilung Wielenbach, heute Teil des Bayerischen Landesamts für Umwelt, übertragen. Hier widmete er sich verschiedenen Forschungsprojekten in der Bekämpfung von Fischkrankheiten, der Fortpflanzung und Ernährung von Fischen und der Bewirtschaftung von Teichen. Ebenso richtete er fischereibiologische Praktika für Studierende der Naturwissenschaften und Tiermedizin ein.

1966 ereilte ihn der Ruf an das bayerische Landwirtschaftsministerium. Hier konnte er proaktiv die Geschicke der Bayerischen Fischerei gestalten. Mit großer Tatkraft ging er diese Aufgabe an und hatte dabei immer das Wohl der Fischereipraxis und der Fischereiausübenden im Auge. Das zeigte sich in der staatlichen Förderung des Teichbaus, der Bildung und Förderung von Fischereigenossenschaften und Fischerzeugerringen, der Sicherung von Pachtverträgen und der Förderung der Vermarktung nach dem Marktstrukturgesetz. Er wirkte an der Novellierung des Fischereigesetzes für Bayern mit und war Mitautor des Kommentars zum Fischereirecht, eines für das Verständnis und die Verwaltung der Fischerei äußerst nutzbringenden juristischen Standardwerks.

Neben seiner administrativen Tätigkeit blieb Günter Keiz der Wissenschaft und der akademischen Ausbildung verbunden. Von 1961 bis 1989 nahm er einen Lehrauftrag an der Fakultät für Landwirtschaft und Gartenbau der Technischen Universität wahr. In der Fachrichtung „Tierische Produktion“ hielt er Vorlesungen im Wahlpflichtfach „Fischbiologie“ und konnte so Studenten die Grundzüge der fischereilichen Bewirtschaftung näherbringen. Etliche der von ihm Ausgebildeten und Promovierten hatten später namhafte Positionen in der Fischereiverwaltung und -beratung oder als selbständige Unternehmer inne. Einer seiner Schüler war mehrere Jahrzehnte Geschäftsführer des Verbands Deutscher Sportfischer e. V., VDSF. 1974 wurde Dr. Günter Keiz zum Honorarprofessor ernannt.

Günter Keiz hatte die Fischerei gegenüber vielen Ansprüchen aus der Wasserwirtschaft, der Schifffahrt, dem Naturschutz, touristischen Aktivitäten und anderen Interessenbereichen zu vertreten. Daraus entstanden oftmals schwierige Konfliktlagen, für die ein Ausgleich im Sinne der Fischerei gefunden werden musste. Dabei ging es nicht nur um die Berücksichtigung der beruflichen Fischerei. Das Augenmerk lag oft vornehmlich auf der Angelfischerei als vorherrschende Form der fischereilichen Gewässerbewirtschaftung.

Es war Günter Keiz klar, dass die gesellschaftliche Akzeptanz der Angelfischerei nur dann zu erreichen ist, wenn diese die Gewässer ökologisch nachhaltig und auf der Grundlage aller relevanten gesetzlichen Bestimmungen bewirtschaftet. Dafür ist eine hohe Fachkompetenz bei den überregionalen Fischereiorganisationen und den verschiedenen Vereinen erforderlich. Aber auch jeder einzelne Angler muss durch ausführliche Schulung ausreichende fischbiologische und gewässerökologische Kenntnisse erwerben und sich in einschlägigen rechtlichen Vorschriften auskennen. So wird er in die Lage versetzt, sich am Gewässer und beim Fischfang richtig zu verhalten.

Aus diesem Gedanken wurde 1970 in Bayern die staatliche Fischerprüfung eingeführt. Damit war zu einer Zeit, als Begriffe wie Ökologie und Nachhaltigkeit noch nicht in aller Munde waren, offiziell die Grundlage für eine tierschutzgerechte und naturschonende Ausübung der Angelfischerei gelegt. Angler wurden zu Naturschützern. Angesichts des begrenzten Gewässerangebots und der Vielzahl der Angler war dies eine bahnbrechende Errungenschaft. Prof. Keiz kann als Vater der Fischerprüfung bezeichnet werden, die nach und nach, dem Beispiel Bayerns folgend, von den anderen Bundesländern übernommen wurde. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang sind auch die neu per Gesetz beschlossenen Anforderungen an die fachliche Eignung der amtlich bestätigten Fischereiaufseher in den Fischereivereinen, ein wirksames Hilfsmittel zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Fischereiausübung.

Mit der Erteilung des Fischereischeins wurde eine Fischereiabgabe erhoben. Die staatlichen Mittel wurden anfangs zum Aufbau eines Fischgesundheitsdienstes eingesetzt, später auch für die Finanzierung von gemeinschaftlichen Projekten mit der Fischereiorganisation zur Verbesserung der aquatischen Lebensräume.

Die genannten Entwicklungen gehen auf die Initiativen von Prof. Keiz während seiner über zwei Jahrzehnte langen Dienstzeit als Ministerialbeamter zurück. Sie haben geholfen, der Angelfischerei eine zeitgemäße Bedeutung zu verschaffen und ihre Wahrnehmung in der Gesellschaft und im politischen Umfeld positiv zu prägen.

In seinem Ruhestand blieb Günter Keiz der Fischerei durch verstärkte Mitarbeit in den Bundesverbänden weiterhin treu. So setzte er seine schon viele Jahre währende Mitgliedschaft in der Fischerei- und Wasserrechtskommission (FWK) des Deutschen Fischereiverbands und des Verbands Deutscher Sportfischer fort. Im Präsidium des VDSF nahm er die Aufgabe des Naturschutzreferenten wahr. Als solcher hielt er jährliche Naturschutzseminare ab und gab die dort gehaltenen Vorträge in einer attraktiven Schriftenreihe heraus. Darüber hinaus vertrat er die Angelfischerei im Präsidium des Deutschen Fischereiverbands. So blieb er bis ins hohe Alter von über 80 Jahren aktiv. Für seine Verdienste um die deutsche Angelfischerei ernannte ihn der VDSF im Jahr 2006 zum Ehrenmitglied.

Günter Keiz hatte immer klare Ziele zum Wohl der Fischerei, die er ideenreich und ausdauernd sowie kooperationsbereit verfolgte. Seine Leistungen werden für die Fischerei auch in Zukunft von großem Vorteil sein.

Dr. Mathias v. Lukowicz

stellvertretender Vorsitzender der FWK, ehem. Vizepräsident des VDSF

Deutscher Angelfischerverband e.V. (DAFV)

DeutschlandkarteDer Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 25 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen mehr als 500.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.

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