Ab dem 1. September 2025 wird in Mecklenburg-Vorpommern folgende neue Regelung am Wasser kontrolliert:
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns (M-V) hat am 10.07.2024 in seiner 84. Sitzung dieser Legislaturperiode die Änderung des Landesfischereigesetzes M-V beschlossen.
Eine wichtige Änderung ist die Neufassung des § 9 Abs.1 Landesfischereigesetz zur Entrichtung der Fischereiabgabe. Ab dem Jahr 2025 muss auch jeder „Gastangler“ aus anderen Ländern und Staaten die Fischereiabgabe in M-V entrichten, unabhängig davon, ob eine Entrichtung in seinem Heimatland erfolgt ist. Die dafür notwendige Änderung der Fischereischeinverordnung M-V wurde am 08.08.2025 bekanntgegeben.
Achtung
Aufgrund der kurzfristigen Neuregelung nach Redaktionsschluss wurde in der aktuellen Ausgabe der Verbandszeitschrift „Fischwaid” fälschlicherweise der 1. Januar 2026 als Datum für die Umsetzung der neuen Regelung angegeben. Dazu hat uns die Abteilung Fischerei des Landesamts für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV noch folgende Erläuterung mitgeteilt:
Leider haben es uns die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht ermöglicht, im Rahmen einer Verordnung einen Zeitpunkt wie bspw. den 1. Januar für das Inkrafttreten festzulegen. Die Regelung muss daher unmittelbar nach Schaffung der für die Umsetzung erforderlichen Voraussetzungen – hier technischer/regulativer Art – in Kraft treten. Zur Umsetzung (Kontrolle) haben wir uns dann auf den ersten Tag des Folgemonats festgelegt, da auch die Kontrollinstanzen noch zu informieren und zu unterweisen sind (auch dies mitten in der Ferienzeit).
Höhe der Fischereiabgabe
- 10 Euro pro Jahr (2025) für alle Inhaber eines gültigen Fischereischeins (der in MV anerkannt ist).
- Zusätzlich 5 Euro bei Nutzung eines zeitlich befristeten Touristenfischereischeins – auch bei jeder Verlängerung.
Wo und wie kann ich die Fischereiabgabe bezahlen?
Die Abgabe kann auf zwei Wegen erworben werden:
Vor Ort bei den Ordnungsbehörden oder bei Vereinen, die diesen Service anbieten
- Zahlung bei örtlichen Behörden in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere in der Nähe beliebter Angelgewässer.
- Nachweis durch eine Abgabemarke im Fischereischein oder auf einem separaten Nachweisblatt.
Online
- Über den offiziellen Onlineshop: https://erlaubnis.angeln-mv.de
- Zahlung per PayPal oder Kreditkarte (Visa, Mastercard).
- Nachweis digital auf dem Smartphone oder Tablet mitzuführen.
Zusätzlich können über die Online-Portale auch Küstenerlaubnisscheine sowie befristete Fischereischeine erworben werden.
Wer ist davon befreit?
Von der Fischereiabgabe in Mecklenburg-Vorpommern werden u. a. die folgenden Gruppen befreit:
- Kinder unter 14 Jahren
- Hilfsperson der beruflichen Fischerei
- Schwerbehinderte oder Menschen mit ärztlichem Attest, die die Fischerscheinprüfung nicht ablegen können (unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers)
Kontrolle
Ab dem 1. September 2025 wird die Zahlung der Fischereiabgabe von den zuständigen Kontrollorganen überprüft. Der Nachweis ist beim Angeln stets mitzuführen.
Weitere Informationen
- Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) – Fischerei
- Angelerlaubnisse in Mecklenburg-Vorpommern
- Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern