Ab sofort können alle Anglerinnen und Angler in Baden-Württemberg auch nachts der Angelfischerei ungehindert nachgehen. Das umstrittene Nachangelverbot wurde nun offiziell aus der Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg gestrichen – einige Ausnahmen bleiben aber weiterhin bestehen!
Nach jahrelangem Rechtsstreit um die Aufhebung des Nachangelverbotes in Baden-Württemberg fiel bereits am 14.07.2021 die gerichtliche Entscheidung über die Aufhebung des Nachtangelverbotes in Baden-Württemberg - wir berichteten. Nach dem Urteil war es jedoch nur den Klägern als Privatpersonen gestattet der nächtlichen Angelfischerei nachzugehen, solange bis das Urteil in geltendes Recht umgewandelt wird. Seit gestern (03.02.2022) ist die neue Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg in Kraft getreten, in welcher das Nachtangelverbote gestrichen wurde. An den meisten baden-württembergischen Gewässern können nun alle Anglerinnen und Angler die ganze Nacht angeln.
Auch Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg, begrüßt diese Entscheidung mit einem „Petri Heil beim nächtlichen Angeln! Bleiben Sie so umsichtig wie bisher und achten Sie auch weiterhin unsere heimische Flora und Fauna am und im Gewässer“.
Ein langer Weg bis zum Erfolg
Doch wie kam es dazu? Den Stein erneut ins Rollen brachten, die insgesamt sechs Kläger, die vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen das Nachtangeln geklagt hatten und Recht bekamen. Infolgedessen hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz reagiert und das Nachtangelverbot in Baden-Württemberg weitestgehend aufgehoben. „Das Gericht hat festgestellt, dass das Nachtangelverbot wie bisher praktiziert nicht ausreichend über die Ermächtigung im Fischereigesetz abgedeckt war. Deshalb haben wir die notwendigen Anpassungen vorgenommen und sind damit auch dem Wunsch vieler Angler nachgekommen“, so Minister Peter Hauk.
Inwiefern zukünftig Einschränkungen der nächtlichen Angelfischerei in Baden-Württemberg bestehen bleiben, muss sich erst noch zeigen. Minister Peter Hauk ist der Auffassung, dass „Eine Beschränkung der Fischerei zur Nachtzeit auch in Zukunft dem Schutz der Fischerei dienen kann, zum Beispiel, um stark gefährdete Fischarten zu bestimmten Zeiten oder in speziellen Gebieten zu schonen“. Etwaige Regelungen sind in den Erlaubnisscheinen der jeweiligen Gewässer zu finden und könnten von Fischereiberechtigten selbst getroffen werden.
Einige Ausnahmen bleiben jedoch bestehen
Zur Verwunderung vieler Anglerinnen und Angler bleibt jedoch das Nachtangelverbot am Bodensee und dem Kraftwerk Rheinau von behördlicher Seite aus fischereilichen Gründen bestehen. Aufgrund von internationalen Vereinbarungen der Anrainerländer Bayern, Österreich und der Schweiz, welche gleichlautende Beschränkungen der nächtlichen Fischerei in ihren Rechtsvorschriften haben, wäre eine Aufhebung nicht möglich. „An Gewässern wie dem Bodensee, in denen Berufsfischer und Angelfischer den Fischen nachstellen, dient eine Beschränkung der Fischerei zur Nachtzeit vor allem der Befriedung verschiedener Fischereiformen und ermöglicht eine optimale Gewässerhege“, so Minister Hauk.
Viel Erfolg beim nächtlichen Angeln!
Zusammenfassend begrüßen wir die Aufhebung des Nachtangelverbotes in Baden-Württemberg sehr und zeigt ebenfalls, dass sich jahrelange Anstrengungen lohnen können und nun endlich Früchte tragen. Der DAFV wünscht zukünftig allen Anglerinnen und Anglern ein herzliches „Petri Heil!“ und viel Erfolg beim nächtlichen Angeln in baden-württembergischen Gewässern.
Weiterführende Information
Alle Infos zum Gerichtsurteil vom 14.07.2021 finden Sie hier sowie die aktuelle Pressemitteilung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur neuen Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg können Sie hier einsehen.