Über zwei Jahre hat sich der Verhandlungsprozess hingezogen, wie bekannt hat die scheidende Bundesumweltministerin zwei Tage vor der Bundestagswahl im Alleingang die Verordnungen unterschrieben. In ausgewiesenen Bereichen von fünf Schutzgebieten in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) gilt seit dem 28.10.2017 ein Angelverbot.
Aus den Naturschutzgebieten „Borkum Riffgrund“, „Fehmarnbelt“, „Kadettrinne“, „Pommersche Bucht“ und „Sylter Außenriff“ werden die Freizeitangler in ausgewiesenen Bereichen gänzlich oder auch saisonal ausgegrenzt.
Der DAFV sieht in der Verkleinerung der Verbotszonen keinen Kompromiss.
Während Segler und Motorboote weiterhin in den Rastgebieten der Pommerschen Bucht nach Belieben kreuzen dürfen und während industrielle Tätigkeiten am Grund des Fehmarnbelt gestattet bleiben, müssen die Freizeitangler auf Grund drohender Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel auf ihr Hobby verzichten. Ohne tragfähige Argumente verstehen wir die Verordnungen nicht als Entgegenkommen.
Medial hat vor allem das Angelverbot im Fehmarnbelt die Gemüter erhitzt. Bis heute war es dem Bundesministerium nicht möglich nachvollziehbare wissenschaftliche Begründungen für ihr Handeln vorzulegen.
Den „günstigen Erhaltungszustand“ für den ausgewiesenen Lebensraumtyp (LRT) im Fehmarnbelt über den Dorschbestand zu erlangen ist mehr als zweifelhaft. Der Dorsch ist ein Wirtschaftsgut, und kein Schutzgut der FFH-Richtlinie, da in seinem Bestand derzeit nicht bedroht. Zu Schützen sind die Riffe und Sande im Fehmarnbelt und ihre dazugehörige Flora und Fauna. Angegeben sind hier bodennah lebende oder sessile Organismen, aber nicht der Dorsch.
Dadurch erweist es sich umso mehr als ein großes Versäumnis, dass über eine der Charakterarten der Ostsee, den Dorsch, nicht ausreichend biologisches Wissen vorhanden ist. Es wäre hilfreich, wenn die Bundesregierung in die Erforschung dieser Charakterart der Ostsee, die gleichzeitig der Brotfisch der Berufsfischerei und ebenso wichtige Zielart der Freizeitfischerei ist, investieren würde.