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In der am 04.11.2021 veröffentlichten Fangempfehlung für den Europäischen Aal, fordert der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) erstmals explizit die Einstellung jeglicher Aal-Fischerei für 2022. Das geplante Fangverbot bezieht sich auf Berufs- und Freizeitfischerei und beinhaltet auch die Glasaalfischerei für Besatzmaßnahmen und Aquakultur.

 

DAFV befürchtet, dass negative Effekte überwiegen

Bereits seit 2017 warnt der DAFV wiederholt davor, dass ein pauschales europaweites Fangverbot dem europäischen Aalbestand nicht helfen wird. Aus Sicht des DAFV sind es vor allem die folgenden negativen Effekte, die aus einem europaweiten Fangverbot resultieren würden:

  • Angler und Fischerei sind die „Augen und Ohren“ am Gewässer. Verschwindet dieser Kontrollmechanismus in Kombination mit dem generellen Verzehr von Aalprodukten, ist zu befürchten, dass wir das gesellschaftliche Bewusstsein für die Aal-Problematik komplett aus dem Augen verlieren würden.
  • Deutsche Angler und der europäische, kommerzielle Aalsektor (Fischerei, Aquakultur, Verarbeitung, Handel) unterstützen seit vielen Jahren aktiv Maßnahmen, die zur Bestandserholung des Europäischen Aals beitragen. Ein Ende der Aal-Fischerei bedeutet auch das Ende all dieser Maßnahmen, wie beispielsweise Besatz, Aal-Taxi, Forschungsförderung, Gewässerrenaturierung sowie Rückbau von Wanderhindernissen und daraus resultierender Habitatgewinn.
  • Die Glasaalwilderei an den europäischen Atlantikküsten und die anschließenden illegalen Exporte nach Asien, sind zu lukrativ, als dass sie mit einem Fangverbot zu stoppen wären.
  • Es ist zu befürchten, dass die unkontrollierte Wilderei durch die Abwesenheit der Freizeit- und Berufsfischerei überhandnimmt und in der Folge sehr viel schlimmere Folgen hätte als ein verantwortungsvoll agierender und gut kontrollierter Markt in Übereinstimmung mit der EU- Aalverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1100/2007).

Auswirkungen von pauschalen Fangverboten oft unzureichend untersucht

Es ist bedauerlich, dass pauschalisierte Fangverbote von vielen Interessengruppen reflexartig als vermeintlich einfach umzusetzendes und effektives Mittel betrachtet werden. Untersuchung von und Nachweis über reale ökologische und sozioökonomische Auswirkungen bleiben dabei meist aus.

Gründe für die Änderung der ICES Empfehlung sind nicht nachvollziehbar

In den vergangenen 10 Jahren hat der ICES immer gefordert, dass alle vom Menschen verursachten Einflüsse auf den Aalbestand so weit wie möglich reduziert werden sollten. Hier wurde beispielsweise auch die Wasserkraft ausdrücklich als ein wesentlicher Gefahrenfaktor genannt (z.B. ICES, 2020). In der aktuellen Fangempfehlung heißt es nur noch, dass alle anderen durch den Menschen verursachten Aal-Sterblichkeiten dort minimiert werden sollen, wo es möglich ist. Aus Sicht des DAFV sendet diese schwammige Generalisierung das falsche Signal an diejenigen, die für die hohe Aal-Sterblichkeit durch Wasserkraftturbinen und Aal-Habitatverlust durch Gewässerverbauung verantwortlich sind.

Bereits 2019 hat der ICES erkannt, dass der Bestandsrückgang nach Einführung der EU-Aalverordnung im Jahr 2007 seit 2011 gestoppt wurde. Hinweise auf eine gesteigerte fischereiliche Mortalität, die plötzlich ein Fangverbot rechtfertig, lassen sich in der neuen ICES Fangempfehlung nicht finden. Die plötzliche Neuausrichtung der ICES Fangempfehlung ist für den DAFV folglich nicht nachvollziehbar.

Wie geht es weiter?

Es wird erwartet, dass die EU-Fischereiminister in ihrer Sitzung Mitte Dezember über das weitere Vorgehen in Bezug auf die Fangmöglichkeiten für den Europäischen Aal im Jahr 2022 verhandeln werden. Die ICES Empfehlung ist in den Verhandlungen eine Komponente, die bei der Entscheidungsfindung eine Rolle spielen kann. Der Ausgang dieser Verhandlungen ist aus jetziger Sicht aber vollkommen offen.

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DeutschlandkarteDer Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 25 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen mehr als 500.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.