Anfang Februar 2018 hat uns die Urteilsbegründung (Entscheidung(en) des OVG LSA - 2 K 127/15 vom 22.11.2017) zur Klage des NABU gegen die Kormoranverordnung in Sachsen-Anhalt erreicht.
Gegen diese Entscheidung ist durch den NABU Rechtsmittel eingelegt worden. Das Aktenzeichen des BVerwG ist noch nicht bekannt.
Beim ersten Durchblick sind wir zu dem Schluss gekommen, dass das Gericht offensichtlich sehr sorgfältig gearbeitet hat. Viele aktuelle Untersuchungen werden angeführt und zitiert.
Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesverwaltungsgericht den Antrag auf Zulassung der Revision statt gibt.
Die Begründung im Wortlaut haben wir für alle interessierten in diesem Artikel zum Download angefügt.