Mit seinen Ehrungen würdigt der Deutsche Angelfischerverband e.V. (DAFV) Menschen, Vereine und Verbände, die sich in besonderer Weise um die Angelfischerei und das Ehrenamt verdient gemacht haben. Hier finden Sie einen Überblick über die Auszeichnungen, den Weg zum Antrag sowie die Richtlinie und die Antragsformulare zum Herunterladen.
Ehrungen des DAFV
Die folgenden Auszeichnungen verleiht das geschäftsführende Präsidium des DAFV auf Antrag oder aus eigenem Ermessen.
Großes silbernes Ehrenzeichen
Zum Beispiel für 15 Jahre Vorstandsarbeit in einem Verein oder 5 Jahre im Vorstand eines Kreis-, Bezirks- oder Landesverbandes mit besonderen Verdiensten, für überragende sportliche Erfolge oder hervorragende Leistungen als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter.
Großes goldenes Ehrenzeichen
Zum Beispiel für 25 Jahre Vorstandsarbeit in einem Verein oder 15 Jahre im Vorstand eines Kreis-, Bezirks- oder Landesverbandes, für den Gewinn einer Europa- oder Weltmeisterschaft oder für Leistungen von bleibendem Wert.
Silberne Ehrenmedaille
Für Mitgliedsvereine zum 25-jährigen und Mitgliedsverbände zum 20-jährigen Bestehen sowie für Trägerinnen und Träger des großen goldenen Ehrenzeichens mit weiteren hervorragenden Verdiensten.
Goldene Ehrenmedaille
Für Mitgliedsvereine zum 50-jährigen und Mitgliedsverbände zum 40-jährigen Bestehen sowie für Mitglieder, die bereits das große goldene Ehrenzeichen und die silberne Ehrenmedaille erhalten haben.
Ehrenplakette
Für Mitgliedsvereine und Mitgliedsverbände aus Anlass ihres 75-, 100-, 125- oder 150-jährigen Bestehens.
Ehrungen der DAFV-Jugend
Mit diesen Ehrungen würdigt die DAFV-Jugend freiwilliges und ehrenamtliches Engagement im Kinder- und Jugendbereich in Verbänden, Vereinen und Jugendgruppen. Verliehen werden sie von der Bundesjugendleitung auf Antrag oder aus eigenem Ermessen.
Ehrung für junges Engagement
Für junge Menschen unter 27 Jahren in drei Stufen: Bronze nach mindestens zwei, Silber nach mindestens vier und Gold nach mindestens sieben Jahren Engagement.
Engagement im Kinder- und Jugendbereich
Für Personen ab 27 Jahren, die sich mindestens vier Jahre in der Kinder- und Jugendarbeit eines Angelvereins oder -verbandes engagiert haben.
Außergewöhnliches Engagement
Für Personen oder Gruppen, die sich mindestens zehn Jahre im Kinder- und Jugendbereich engagiert haben.
So beantragen Sie eine Ehrung
- Anträge stellen Vereine, Kreis- bzw. Bezirksverbände und Landesverbände, und zwar ausschließlich mit dem passenden DAFV-Antragsformular.
- Der zuständige Kreis- bzw. Bezirksverband und der Landesverband prüfen den Antrag, befürworten ihn gegebenenfalls und versehen ihn mit ihrer Stellungnahme.
- Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor dem geplanten Verleihungstermin bei der DAFV-Bundesgeschäftsstelle eingehen.
Gut zu wissen: Mitgliedszeiten im früheren VDSF und im früheren DAV werden gleich behandelt. Alle Einzelheiten regelt die Ehrungsrichtlinie.
Richtlinie und Antragsformulare
Die Antragsformulare lassen sich am Computer ausfüllen und speichern.
Antrag Ehrungen der DAFV-Jugend (PDF)
Fragen zu Ehrungen beantwortet die Bundesgeschäftsstelle unter
