Kormoran

Der übertriebene Schutz einer einzelnen Vogelart zeigt fatale Auswirkungen auf den Fischartenschutz und die Gewässerökosysteme insgesamt. Seit über 20 Jahren machen die Angler und Fischer nunmehr auf die fatalen Auswirkungen des übermäßigen Schutzes der Kormorane auf die heimischen Fischbestände in Europa aufmerksam.
Perfekter Fischräuber
Der Große Kormoran (Phalacrocorax carbo) ist wohl die am besten untersuchte Vogelart überhaupt. Der Name stammt aus dem lateinischen und bedeutet eigentlich "Meeresrabe". Er kann bis zu 40m tief tauchen und kommt dabei fast zwei Minuten ohne Atmen aus. Er ist ein perfekt angepasster Fischräuber, dem die heimischen Fische kaum etwas entgegen zu setzen haben. Es gibt in Deutschland heute kaum noch einen Landstrich ohne Kormorane. Selbst in stehenden Gewässern oder Flüssen mitten in Großstädten gehen Kormorane erfolgreich auf Jagd.
Eine unvergleichliche "Erfolgsgeschichte"
Der Schutz des Kormoran in Europa ist eine unvergleichliche Erfolgsgeschichte. Die Bestände sind unter den geltenden Schutzmaßnahmen seit Mitte der neunziger Jahre sprunghaft angestiegen und in ihren Beständen schon seit vielen Jahren nicht mehr gefährdet.

Auch die Beschwerde des NABU gegen das Urteil zur Normenkontrollklage wegen der Rechtswidrigkeit der Kormoran-Verordnung in Sachsen-Anhalt wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht endgültig zurückgewiesen.
Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der NABU hat außerdem die Kosten der Beschwerde zu tragen.

Am 12. Oktober 2018, 10.00 Uhr findet in der Heimvolkshochschule am Seddiner See eine Podiumsdiskussion mit dem Thema: "Heimat für Biber, Wolf und Kormoran? Naturschutz und Landwirtschaft in Brandenburg" statt. Lars Dettmann wird als Mitglied der Kormorankomission für Angler und Berufsfischer an dieser Diskussion teilnehmen. Interessierte können sich bis zum 05. Oktober 2018 unter Verwendung des angehängten Flyers anmelden.

Schutz für Teichwirtschaften und wildlebende Fischarten gefordert
Hamburg/Berlin: Der Deutsche Angelfischerverband und der Deutsche Fischerei-Verband begrüßen die Entscheidung des Europäischen Parlaments und erwarten von der EU-Kommission und der Bundesregierung jetzt umgehend Schritte hin zu einem tatsächlichen Bestandsmanagement beim Kormoran.

… lautet die Empfehlung einer aktuellen Studie aus Dänemark. Sie verdeutlicht den negativen Einfluss der ausufernden Kormoranpopulation auf die angestammten Fischbestände in den Flüssen Europas am Beispiel von Dänemark.

Anfang Februar 2018 hat uns die Urteilsbegründung (Entscheidung(en) des OVG LSA - 2 K 127/15 vom 22.11.2017) zur Klage des NABU gegen die Kormoranverordnung in Sachsen-Anhalt erreicht.
Gegen diese Entscheidung ist durch den NABU Rechtsmittel eingelegt worden. Das Aktenzeichen des BVerwG ist noch nicht bekannt.