Auch die Beschwerde des NABU gegen das Urteil zur Normenkontrollklage wegen der Rechtswidrigkeit der Kormoran-Verordnung in Sachsen-Anhalt wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht endgültig zurückgewiesen.
Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der NABU hat außerdem die Kosten der Beschwerde zu tragen.