Wie bereits angekündigt hat die öffentliche Konsultation über eine vorgeschlagene Beschränkung für Blei und Bleiverbindungen in Angelgerät in Deutschland begonnen.
Am 24.03.2021 hat die ECHA im Auftrag der EU-Kommission einen Beschränkungsvorschlag im Rahmen der REACH-Verordnung vorgelegt, mit dem die Verwendung von Blei in Munition und in Angelgerät eingeschränkt werden soll. Das Ziel der vorgeschlagenen Beschränkung ist dabei nicht, die Jagd, das Sportschießen oder das Fischen zu verbieten, sondern die Risiken für Wildtiere, Nutztiere, die Umwelt und die menschliche Gesundheit durch auf EU-Ebene kontrollierte Beschränkung von Blei zu minimieren.
Der Beschränkungsvorschlag befindet sich nun über den Zeitraum von sechs Monaten in der Konsultationsphase. Alle Beteiligten können in dieser Zeit ihre Argumente für oder gegen den Vorschlag vorbringen. Diese Argumente können den Vorschlag ändern, wenn sie durch solide wissenschaftliche Beweise untermauert sind.
Eine Kommentierung ist bis zum 24.09.2021 möglich, wobei frühere Kommentare bereits vorzeitig diskutiert werden und damit höheren Einfluss nehmen können. Die ECHA bittet daher darum, Kommentare möglichst frühzeitig, wenn möglich bereits zum 05.05.2021, einzureichen.
Weitere Informationen sind dem Konsultationsleitfaden zu entnehmen:
Dazu werden in diesem Video die Hintergründe und spezifischen Fragen im Zusammenhang mit einem möglich Bleiverbot von der ECHA erläutert: