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Foto: Johannes Radtke

Im Dezember 2023 ist es wieder so weit. Die Fischereiminister der EU-Staaten werden über Einschränkungen für den Aalfang im Jahr 2024 entscheiden. Wie in den vergangenen Jahren hat der DAFV darauf hingewiesen, dass wir Angler dazu bereit sind weitere Einschränkungen zum Schutz des Aalbestands zu akzeptieren, sobald deren Effekt wissenschaftliche plausibel und nachvollziehbar ist und sozioökonomische Folgewirkungen und Risiken entsprechend geprüft wurden. Eine neue Studie von deutschen Aalwissenschaftlern hat das Aalmanagement in Deutschland nun auf den Prüfstand gestellt, und die verschiedenen Aspekte unter die Lupe genommen. Im Folgenden stellen wir exemplarische zwei kleine Ausschnitte der Studie zur Verfügung. Die komplette Studie von Brämick et al. (2023) inklusive der Referenzen kann man hier nachlesen.

Ausschnitte aus: Brämick U, Baer J, Dorow M, Fladung E, Frankowski J, Simon J (2023): Aalmanagement in Deutschland vor dem Hintergrund aktueller Empfehlungen zum Fang und Besatzstopp. Zeitschrift für Fischerei 3: Artikel 8: 1-13. DOI: 10.35006/fischzeit.2023.29

Anspruchsgruppen einbeziehen

Bei der Ausrichtung des Aalmanagements in Deutschland sollte der akzeptierte Grundsatz des Fischereimanagements gelten, wonach ein erfolgreiches Management nicht nur Kenntnisse der Bestandsbiologie- und -dynamik verlangt, sondern ebenso auf eine wissenschaftliche Betrachtung der betroffenen Anspruchsgruppen, der „Stakeholder“, angewiesen ist (Arlinghaus et al., 2002; Hunt et al., 2013). Solche Untersuchungen bilden die Grundlage für die Entwicklung von Managementkonzepten mit breiter Akzeptanz und Unterstützung bei der Umsetzung. Die aktuell geführten Diskussionen in Deutschland verdeutlichen aus unserer Sicht jedoch eine sehr schmale und bestenfalls lokale Datenbasis hinsichtlich der sozioökonomischen Dimension des Aalmanagements oder der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Interessenslagen und des Meinungsbilds von nutzungsorientierten (Fischer und Angler) und nicht nutzungs-orientierten (Natur und Umweltschutzverbände) Anspruchsgruppen.

So zeigte beispielsweise eine Studie zum Aalangeln in Mecklenburg-Vorpommern, dass die Akzeptanz von stärker einschränkenden Fangbestimmungen bei Anglern von der Regulierung anderer Einflussgrößen wie Erwerbsfischerei, Besatz oder Kormoran abhängt (Dorow et al., 2009). In anderen Studien war es möglich, die von strengeren Fangbestimmungen ausgelösten Verhaltensänderungen zu prognostizieren (Dorow et al., 2010, Beardmore et al., 2011) und Wohlfahrtsverluste von Anglern einzuschätzen (Dorow et al., 2010). Auch wurde belegt, dass regionale Akteure lokales Handeln für den Aalschutz als effektiver erachten als die Implementation von Maßnahmen auf europäischer Ebene (Dorow & Arlinghaus, 2012). Daher ist nicht nur das Meinungsbild bezüglich der Umsetzung des Aalmanagements sehr komplex.

Konfliktvermeidende oder -verringernde Ansätze bei der Implementierung von Maßnahmen, die die Fischerei beschränken und gleichzeitig die sozioökonomischen Dimensionen berücksichtigen, sind in Deutschland bisher nur selten anzutreffen. Ohne eine ausreichende Einbindung der betroffenen Anspruchsgruppen besteht jedoch die Gefahr, dass Managemententscheidungen als unfair und unausgeglichen wahrgenommen werden (Dorow et al., 2021).

Ökonomische und soziale Folgenabschätzung

Eine Abschätzung ökonomischer und sozialer Folgen einer Einstellung der Aalfischerei in Deutschland ist bisher kaum erfolgt. Aber sie ist von erheblicher Bedeutung für die Frage, wie man zukünftig das Aalmanagement ausrichtet. So geht eine sehr grobe Abschätzung für Europa von 500 Mio € an direkten Verlusten für die Fischerei und nachgelagerter Zweige bei einer Fangeinstellung aus (Hanel, 2019). In Deutschland besitzt der Aal für die Binnenfischerei und insbesondere an der Ostsee für die Küstenfischerei eine große ökonomische Bedeutung. Beispielsweise macht der Aalfang im Mittel rund 50 % der Umsatzerlöse aus der Fangfischerei im Binnenbereich von Mecklenburg-Vorpommern aus (Frankowski et al., 2018). In Brandenburg wird der Erlös aus Fang und Verarbeitung von Aal mit einem Viertel der Gesamterlöse aus Fischfang beziffert. Bei einem vollständigen Fangverbot würden sich die jährlichen Erlöse für einen durchschnittlichen Brandenburger Fischereibetrieb um 7.800 € verringern. Das Betriebsergebnis der meisten Betriebe würde unter das steuerliche Existenzminimum sinken (Fladung & Ebeling, 2016).

Geänderte Rahmenbedingungen für die Aalfischerei wirken sich ebenso auf die Angelfischerei aus. Um Effekte von Maßnahmenoptionen vergleichen und bewerten zu können, kann das Konzept der sozialen Wohlfahrt angewendet werden (Edwards, 1991). Dabei wird der Nutzen eines nicht auf Märkten gehandelten Guts (ein Angelerlebnis) bestimmt, wobei der Wohlfahrtsgewinn (auch Konsumentenrente genannt) der Differenz zwischen der maximalen Zahlungsbereitschaft und den tatsächlichen Kosten für das Angelerlebnis entspricht. In Bezug auf das Angeln kann mit diesem Konzept eine monetäre Abschätzung der Auswirkungen von Managementalternativen vorgenommen werden, was Vorhersagen zur Reaktion auf strengere Regularien ermöglicht (Paulrud & Lailita, 2004, Oh et al., 2005. Oh & Ditton, 2006). Solche Prognosen können in den Abwägungsprozess von Managementoptionen zur Gegenüberstellung von biologischen und sozioökonomischen Effekten eingebracht werden. Vor dem Hintergrund der Umsetzung der Europäischen Aalverordnung wurden die Wohlfahrtseffekte geänderter Angelbestimmungen und Fangerlebnisse für den Bereich des Landes Mecklenburg-Vorpommern beispielhaft bestimmt. Erhebliche Beschränkung wie eine Reduzierung der Anzahl der erlaubten Ruten, eine Erhöhung des Mindestmaßes oder eine zeitliche Beschränkung des Angels hätten Wohlfahrtsverluste in Höhe von 12,5 Mio. € allein für Mecklenburg-Vorpommern zur Folge (Dorow et al., 2010). Eine Erklärung für diesen hohen Wert liegt in der starken Spezialisierung beim Aalangeln, die einem Ausweichen auf andere Zielarten oder eine andere Art des Angelns entgegensteht. Mit demselben Befragungsansatz konnte gezeigt werden, dass die hohe Ressourcenbindung von Aalanglern dazu führt, dass strengere Bestimmung nicht zwangsläufig den gezielten Angelaufwand auf Aal (sprich ausgelöste Verhaltensänderungen durch Managementmaßnahmen) reduzieren (Beardmore et al., 2011).

Deutscher Angelfischerverband e.V. (DAFV)

DeutschlandkarteDer Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 25 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen mehr als 500.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.

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