Die öffentliche Beteiligung zum Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) der Bundesregierung hat begonnen. Bis zum 25. Juni 2026 können Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Interessengruppen ihre Stellungnahmen und Hinweise zum Entwurf des Plans einreichen. Grundlage ist die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, die seit August 2024 in Kraft ist.
Der Deutsche Angelfischerverband ruft seine Mitgliedsverbände, Vereine sowie alle Anglerinnen und Angler dazu auf, sich mit ihren Erfahrungen und Anregungen in den Beteiligungsprozess einzubringen. Denn die Zukunft unserer Gewässer betrifft uns alle.
Für den Deutschen Angelfischerverband und seine Landesverbände ist dieser Prozess von besonderer Bedeutung. Schließlich betreffen viele der vorgesehenen Maßnahmen direkt die Gewässerökologie, die Durchgängigkeit von Fließgewässern, die Entwicklung von Auen, den Schutz aquatischer Lebensräume sowie die Zukunft der Fischbestände in Deutschland.
EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur – Chancen und Herausforderungen
Die Verordnung (EU) 2024/1991 zur Wiederherstellung der Natur ist am 18. August 2024 in Kraft getreten. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten unter anderem zur Wiederherstellung von mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen bis 2030. Für aquatische Lebensräume bedeutet dies u. a. die Renaturierung von 25.000 km Flussstrecke in Europa.
Diese ambitionierten Ziele bieten Chancen für den Gewässerschutz, bergen jedoch auch Risiken für die Angelfischerei – insbesondere durch die Ausweisung sogenannter „strenger Schutzgebiete“.
Worum geht es beim Nationalen Wiederherstellungsplan?
Mit der europäischen Wiederherstellungsverordnung verpflichtet sich Deutschland, geschädigte Ökosysteme schrittweise wieder in einen besseren Zustand zu versetzen. Bis 2030 sollen Maßnahmen auf mindestens 20 Prozent der betroffenen Land- und Meeresflächen umgesetzt werden. Der Nationale Wiederherstellungsplan beschreibt dafür konkrete Ziele, Maßnahmen, Zeitpläne und Prioritäten.
Der Plan umfasst unter anderem:
- Flüsse und Auen
- Seen und Feuchtgebiete
- Küsten- und Meeresökosysteme
- Moore
- Wälder
- Agrarlandschaften
- städtische Ökosysteme
Gerade für Anglerinnen und Angler sind insbesondere die geplanten Maßnahmen an Gewässern relevant. Dazu gehören beispielsweise die Wiederherstellung naturnaher Flussläufe, die Beseitigung von Wanderhindernissen oder Verbesserungen der Gewässerstruktur.
Beteiligung ausdrücklich erwünscht
Das Bundesumweltministerium betont ausdrücklich, dass der Wiederherstellungsplan in einem „offenen, transparenten, inklusiven und wirksamen Verfahren“ erarbeitet werden soll. Neben Umwelt- und Naturschutzorganisationen sind auch Nutzergruppen und Verbände eingeladen, ihre Praxiserfahrungen einzubringen.
Der DAFV hat seine Mitgliedsverbände über die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur und den Erfolg, dass pauschale Angelverbote in strengen Schutzgebieten auf EU-Ebene verhindert werden konnten, bereits im Rahmen eines Infobriefes informiert. Zugleich nimmt der Verband Stellung zum Referentenentwurf des DurchführungsG W-VO und fordert verbindliche Einzelfallprüfungen statt pauschaler Verbote, die verpflichtende Einbindung der Angelfischerei in Planung und Monitoring sowie die Anerkennung der Citizen-Science-Beiträge der Angler bei der nationalen Umsetzung.
Jetzt informieren und beteiligen
Die Beteiligungsplattform des Bundesumweltministeriums bietet die Möglichkeit, Hinweise und Stellungnahmen direkt online einzureichen.
Weitere Informationen sowie:
- die Beteiligungsplattform zum Nationalen Wiederherstellungsplan
- die Hintergrundinformationen des Bundesumweltministeriums
- den Nationaler Wiederherstellungsplan für die Natur in Deutschland
findest du hier:
https://beteiligung.bundesumweltministerium.de/de/nationaler-wiederherstellungsplan
Bereits in der ersten Beteiligungsphase im Jahr 2025 beteiligten sich mehr als 6.000 Personen sowie zahlreiche Organisationen und Verbände. Nun startet die zweite formelle Beteiligungsrunde mit der Kommentierung des Planentwurfs.
