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- Kategorie: Bundespolitik
Die öffentliche Beteiligung zum Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) der Bundesregierung hat begonnen. Bis zum 25. Juni 2026 können Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Interessengruppen ihre Stellungnahmen und Hinweise zum Entwurf des Plans einreichen. Grundlage ist die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, die seit August 2024 in Kraft ist.
Der Deutsche Angelfischerverband ruft seine Mitgliedsverbände, Vereine sowie alle Anglerinnen und Angler dazu auf, sich mit ihren Erfahrungen und Anregungen in den Beteiligungsprozess einzubringen. Denn die Zukunft unserer Gewässer betrifft uns alle.
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Der Runde Tisch Meeresmüll ist ein deutschlandweites Netzwerk, das 2016 von der Bundesregierung, dem Niedersächsischen Umweltministerium und dem Umweltbundesamt gegründet wurde. Ziel des Zusammenschlusses ist es, das Problem des Mülls in Nord- und Ostsee gemeinsam, koordiniert und praxisnah anzugehen.
Der Runde Tisch dient dabei nicht nur als Beratungsplattform, sondern wirkt auch als Impulsgeber für konkrete Maßnahmen und als Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Durch diese breite Vernetzung können Wissen, praktische Erfahrungen und politische Zielsetzungen gezielt zusammengeführt werden. So entstehen Strategien, um Meeresmüll zu vermeiden, bestehende Belastungen zu reduzieren und langfristige Lösungen zu entwickeln.
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Am 19.11.2025, wurde Christoph Frauenpreiß (CDU) einstimmig zum neuen Präsidenten des Deutschen Fischerei-Verbandes gewählt. Er ist seit dieser Legislaturperiode Mitglied im Deutschen Bundestag. Der 41jährige ist in Cuxhaven geboren und hatte in seinem bisherigen beruflichen Werdegang viele Berührungspunkte mit der dort ansässigen Fischerei. In Bundestag ist Frauenpreiß Mitglied im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und dort als fischereipolitische Sprecher der CDU/CSU Fraktion aktiv.
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Antrag unter dem Titel: "Änderung des § 36 Absatz 3 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz zu schwimmenden Solaranlagen"
Am vergangenen Freitag (26.09.2025) hat der Bundesrat die oben genannten Antrag[1] verabschiedet. Damit setzt sich eine Initiative Nordrhein-Westfalens durch, die die Umweltauflagen für schwimmende Photovoltaikanlagen (Floating-PV, FPV) deutlich lockert. Besonders auffällig: Drei Bundesratsausschüsse – der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) sowie der Wirtschaftsausschuss (Wi) – hatten in ihren Empfehlungen[2] eine wesentlich ausgewogenere Lösung vorgeschlagen, die aus Sicht der Angelfischerei und des Gewässerschutzes tragfähiger gewesen wäre. Dennoch setzte sich leider die ursprüngliche, weniger restriktive Fassung durch.
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Unter dem Titel „Streitpunkt Aal – Eine Art zwischen Schutz und Nutzen“ hat der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) im Rahmen seines diesjährigen Arbeitskreises Angelfischerei eine hochkarätig besetzte Fachveranstaltung durchgeführt. Im Fokus stand die komplexe und kontrovers diskutierte Zukunft des Europäischen Aals – ein Thema, das Wissenschaft, Politik, Naturschutz und Anglerschaft gleichermaßen betrifft.
Ziel der Veranstaltung war es, das europäische Aalmanagement in seiner ganzen Vielschichtigkeit zu beleuchten. Fachlich fundierte Impulsvorträge und eine anschließende Podiumsdiskussion ermöglichten den offenen Austausch zwischen Experten aus Politik, Forschung und Praxis.
- Nordrhein-Westfalen reicht Bundesratsinitiative ein, um Umweltauflagen für schwimmende Solaranlagen aufzuweichen
- Koalitionsvertrag 2025 – Was kommt auf die Angelfischerei zu?
- Abschlussbericht der Zukunftskommission Fischerei übergeben
- Regierungsbildung 2025 – Sechs Kernforderungen des DAFV an die verhandelnden Parteien
