Der Deutsche Angelfischerverband e.V. (DAFV) hat am 8. Dezember 2021 erneut Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht.
Hierbei geht es um die aus Sicht des DAFV unzulässigen Genehmigungen von Wasserkraftprojekten, Konzessionsverlängerungen und die Erweiterungen von bestehenden Anlagen. Dazu kommt der geplante Ausbau von Elbe und Oder.
Nach Auffassung des DAFV wurde die Richtlinie 2018/2001 im Wasserhaushaltsgesetz § 11 a in Deutschland rechtswidrig in nationales Recht umgesetzt.
Im gleichen Zuge fordert der DAFV in einem heute veröffentlichen Brief an den geschäftsführenden Vizepräsidenten und Kommissar für Klimaschutz - Frans Timmermanns und den Kommissar für Umwelt und Ozeane - Virginijus Sinkevičius, eine Überarbeitung der Verordnung über das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN) in der kommenden Sitzung am 14. Dezember 2021. Mit den geplanten TEN-Vorhaben zur durchgängigen Schiffbarmachung von Elbe und Oder bis zur Donau droht die Vernichtung der letzten durchgängigen Stromabschnitte in Deutschland, dazu verstoßen diese TEN-Projekte nach Auffassung des DAFV massiv gegen das Europäische Umweltrecht. Die Maßnahme wäre mit zahlreichen Staubauwerken und Flussvertiefungen verbunden.
„Die erneute Beschwerde ist leider notwendig, da unsere Anstrengungen bisher keine Berücksichtigung fanden und die aktuellen Vorhaben ungeachtet der drohenden Umweltschäden vorangetrieben werden. Anscheinend haben die Politiker aus dem Desaster mit dem Main-Donau Kanal in der 80’er Jahren nichts gelernt. Verkehrsminister Hauff bezeichnete das Projekt seinerzeit als „ziemlich das dümmste Projekt seit dem Turmbau zu Babel“. Die prognostizierten Frachtmengen wurden nie erreicht, was geblieben ist, sind massive Umweltschäden. Dafür fangen Angler nun eigentlich in der Donau beheimatete Schwarzmundgrundeln im Rhein. Das ist nicht das, was wir uns unter dem Motto Biodiversitätsstrategie der EU vorstellen“, so Klaus-Dieter Mau, Präsident des DAFV.
Der DAFV hat bereits seit 2014 mit Beschwerden (CHAP(2014)01947 und CHAP(2018)02572) und persönlicher Einflussnahme im Juni 2019 und am 19. Mai 2021 die Verantwortlichen im Bundesumweltministerium auf diese Rechtsverstöße erfolglos aufmerksam gemacht.
Der DAFV bedank sich ganz ausdrücklich bei Gerhard Kemmler und dem Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. für die Unterstützung und Zuarbeit bei der Erstellung der Beschwerde!