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Am 29. April 2026 hat der REACH‑Ausschuss der Europäischen Union mit knapper Mehrheit dem Vorschlag der EU‑Kommission für ein Verkaufsverbot von Blei in Angelgeräten zugestimmt.
Der verabschiedete Text wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt. Beide Institutionen haben drei Monate Zeit, um Einwände zu erheben. Sollte dies nicht geschehen, kann die EU-Kommission die Verordnung verabschieden und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen. In diesem Fall könnte der Gesetzestext in etwa vier bis fünf Monaten in Kraft treten.
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Wie in jedem Jahr Mitte April trafen sich die Mitgliedsverbände der European Anglers Alliance (EAA) in der Brüsseler Geschäftsstelle zu ihrer jährlichen Fachgruppen-Konferenz. Auf der Agenda der zweitägigen Veranstaltung standen die Fachgruppen „Meer“, „Süßwasser“ sowie übergreifende europäische Themen.
Besonders erfreulich war in diesem Jahr die Teilnahme von zwei nationalen Verbänden, die bislang noch keine Mitglieder der EAA sind. Beide Organisationen haben ihre Absicht bekundet, der EAA im Rahmen der Generalversammlung im September in Cork (Irland) beizutreten. Diese geplanten Beitritte werden das politische Gewicht der EAA sowie die europaweite Repräsentanz der Anglerinnen und Angler nachhaltig stärken.
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Ein Doku-Thriller, der unter die Haut geht: Der Dokumentarfilm "Milliarden Dollar Babies" offenbart der Öffentlichkeit eines der lukrativsten, aber weitgehend unbekannten Wildtierverbrechen. Der Film beleuchtet den weltweiten illegalen Handel mit Glasaalen aus verschiedenen Perspektiven und nimmt das Publikum mit zu Schauplätzen rund um den Globus.
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Flüsse, Seen und Feuchtgebiete Europas stehen zunehmend unter Druck. Auf EU‑Ebene wird derzeit diskutiert, ob wichtige Umweltvorschriften erneut geöffnet und überarbeitet werden könnten – darunter auch die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), der Eckpfeiler der europäischen Wasserschutzpolitik.
Für Angler ist dies keine abstrakte politische Debatte: Saubere Gewässer und gesunde Fischbestände sind die Grundlage intakter Ökosysteme.
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Am 13. Januar haben wir darüber informiert, dass sich die Veröffentlichung der europäischen RecFishing-App aufgrund technischer Engpässe auf den 5. Februar verschoben hat.
Doch auch dieses Datum begründet für Meeresanglerinnen und -angler in Deutschland derzeit noch keine rechtliche Verpflichtung. Hintergrund ist, dass die erforderliche Rechtsgrundlage in Form einer Änderung des Seefischereigesetzes (SeeFischG) bislang nicht rechtskräftig ist. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wird mit dem Abschluss des Verfahrens erst im Sommer gerechnet.
Erst mit der Verabschiedung der Gesetzesänderung – zu einem derzeit noch unbestimmten Zeitpunkt – werden Meeresanglerinnen und -angler in Deutschland rechtlich verpflichtet sein, Fänge bestimmter Fischarten über die neue europäische RecFishing-App an die Europäische Kommission zu melden.
