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Update Das BMELH hat uns heute morgen (14.01.2026) darüber informiert, dass die FAQs nun veröffentlicht wurden: https://www.portal-fischerei.de/bund/bestandsmanagement/fischereiaufsicht/meeresangeln
Seit dem 10. Januar 2026 sind alle Meeresangler in der EU dazu verpflichtet, Fänge von bestimmten Fischarten mittels der neuen europäischen RecFishing-App an die Europäische Kommission zu melden. Die Meldepflicht besteht vorerst nur für Wolfsbarsch und Aal in der Nordsee und Dorsch, Aal und Lachs in der Ostsee. Grundlage für diese Verpflichtung zur Meldung von Anglerfängen ist die Verordnung (EU) 2023/2842 zur Änderung der EU-Fischereikontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1224/2009). Aufgrund von technischen Überlegungen der EU-Kommission wird die App laut dem Bundesministerium Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMELH) voraussichtlich erst ab dem 5. Februar 2026 in den Android und Apple App Stores verfügbar sein. Es muss entsprechend davon ausgegangen werden, dass bis zu diesem Zeitpunkt ohne die Verwendung der App an der Küste geangelt werden kann.
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Ab dem 10. Januar 2026 sind alle Meeresangler in der EU dazu verpflichtet, Fänge von bestimmten Fischarten mittels der neuen EU-App RecFishing Fisher’s App an die Europäische Kommission zu melden. Für Deutsche Anglerinnen und Angler betrifft das im ersten Schritt Wolfsbarsch und Aal in der Nordsee und Dorsch, Aal und Lachs in der Ostsee. Grundlage für diese Verpflichtung zur Meldung von Anglerfängen ist die Verordnung (EU) 2023/2842 zur Änderung der EU-Fischereikontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1224/2009).
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Am 4. November lud das Forum für Freizeitfischerei und aquatische Umwelt des Europäischen Parlaments (RecFishing Forum) zu einer Filmvorführung von Emilie Björkmans Dokumentarfilm „A Baltic salmon requiem – FREE FALLING”. Im Anschluss folgte eine Debatte mit hochkarätigen Vertretern der EU-Kommission und des EU-Parlaments.
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Auch für 2026 bleibt die wissenschaftliche Einschätzung des ICES für den Europäischen Aal unverändert und empfiehlt jeglichen Aalfang einzustellen. Für den weltweiten Handel von lebenden Aalen und Aalprodukten könnte es Ende des Jahres zu einer Änderung kommen. Während der 20. CITES Konferenz (CoP20) stimmen die Vertragsparteien darüber ab, ob zukünftig alle Aal-Arten der Gattung Anguilla in Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommen gelistet werden.
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Nach langen Verhandlungen haben sich die Fischereiminister der EU-Staaten am 28. Oktober 2025 auf einen Kompromiss bezüglich der Fangmöglichkeiten in der Ostsee für 2026, geeinigt. Für Angelfischer besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Lachs (Salmo salar) mit abgeschnittener Fettflosse pro Tag zu entnehmen. Diesen Fischen wurde die Fettflosse vor dem Besatz entfernt. Alle Wildlachse müssen schonen zurückgesetzt werden. Das Entnahmeverbot für Dorsch (Gadus morhua) bleibt bestehen.
- Erstes Internationales Aal Symposium in Asien
- Jahreshauptversammlung der European Anglers Alliance in Wien
- Fangempfehlung für den Lachs in der Ostsee – ICES veröffentlicht Quotenempfehlung für 2026
- Fangempfehlung für Dorsch in der westlichen Ostsee – ICES veröffentlicht Quotenempfehlung für 2026 und 2027
