Update Das BMELH hat uns heute morgen (14.01.2026) darüber informiert, dass die FAQs nun veröffentlicht wurden: https://www.portal-fischerei.de/bund/bestandsmanagement/fischereiaufsicht/meeresangeln
Seit dem 10. Januar 2026 sind alle Meeresangler in der EU dazu verpflichtet, Fänge von bestimmten Fischarten mittels der neuen europäischen RecFishing-App an die Europäische Kommission zu melden. Die Meldepflicht besteht vorerst nur für Wolfsbarsch und Aal in der Nordsee und Dorsch, Aal und Lachs in der Ostsee. Grundlage für diese Verpflichtung zur Meldung von Anglerfängen ist die Verordnung (EU) 2023/2842 zur Änderung der EU-Fischereikontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1224/2009). Aufgrund von technischen Überlegungen der EU-Kommission wird die App laut dem Bundesministerium Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMELH) voraussichtlich erst ab dem 5. Februar 2026 in den Android und Apple App Stores verfügbar sein. Es muss entsprechend davon ausgegangen werden, dass bis zu diesem Zeitpunkt ohne die Verwendung der App an der Küste geangelt werden kann.
Was ist der Hintergrund für die neuen Berichtspflichten?
Der politische Prozess für diese Änderungen kam bereits 2018 ins Rollen und wurde von Anfang an durch den DAFV eng begleitet. Im ersten Umsetzungsbericht zur seit 2009 geltenden EU-Fischereikontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1224/2009) wurden im Jahr 2017 gravierende Schwächen identifiziert. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wurden zwischen Kommission und Parlament in Brüssel, Änderungen verhandelt. Diese mündeten am 30. Mai 2023 in einem Kompromiss (Verordnung (EU) 2023/2842) welcher auch die verpflichtende, elektronische Meldung von Anglerfängen vorsieht.
Welche Rolle spielte der DAFV in diesem Prozess?
Die EU-Mitgliedsstaaten hatten die Wahl auf eine Lösung der EU zu setzen oder die Daten selbst zu erheben und bei der EU elektronisch anzuliefern. Das zuständige Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und der DAFV haben sich im Vorfeld gegen ausufernde Berichtspflichten für die Freizeitfischerei ausgesprochen. Aus Sicht des DAFV gab es aber keinen vernünftigen Grund, sich sinnvollen Erhebungen grundsätzlich zu verweigern. Regulierungen für Angler beruhen vielfach auf Stichproben, welche über Modelle hochgerechnet werden. Im ungünstigsten Fall werden dann fischereiliche Managemententscheidungen auf Grundlage von Über- oder Unterschätzung getroffen. Hier bestand aus Sicht des DAFV eine einmalige Chance, durch die Erhebung guter, belastbarer Daten neue Grundlagen für ein verbessertes und nachhaltiges Fischereimanagement zu gewährleisten.
Ausführliche Überlegungen zur sinnvollen Erhebung von Daten durch Angler haben wir bereits in unserem Leitartikel „Die Macht der Daten“ in unserer AFZ-Fischwaid 4/2023 veröffentlicht.
Darauf basierend hat der DAFV zusammen mit dem Thünen-Institut für Ostseefischerei Anfang 2025 ein technisches Konzept für die Umsetzung der elektronischen Datenerhebung in Deutschland entwickelt. Darin wurden die jetzt zu Tage tretenden Probleme (bspw. das Fehlen einer analogen Alternative zum Smartphone) der EU-App bereits berücksichtigt und gelöst. Bedauerlicherweise konnte dieses Konzept die Fischereibehörden der Bundesländer nicht überzeugen und man entschied sich stattdessen dafür, auf eine App zu setzen, welche von einem externen Anbieter im Auftrag der EU-Kommission entwickelt werden sollte.
Auch nach dieser, aus Sicht des DAFV, bedauerlichen Entscheidung hat der DAFV weiterhin konstruktiv mit dem BMELH zusammengearbeitet und den Dialog zwischen den Europäischen Angelverbänden (EAA) und der zuständigen Abteilung innerhalb der Europäischen Kommission (DG Mare) maßgeblich gesteuert. Hauptziel aller europäischen Verbände war und ist es, dass eine bestmögliche Lösung entwickelt wird, welche sinnvolle Daten erhebt und gleichzeitig den Aufwand für Angler möglichst einfach und gering hält.
Dieser Prozess war geprägt durch direkte Arbeitstreffen mit der EU-Kommission und Testphasen, während denen der DAFV und seine europäischen Partnerverbände verschiedene Prototypen der App getestet haben (Oktober bis Dezember 2025). Unsere Rückmeldungen haben maßgeblich zur signifikanten Verbesserung der App beigetragen.
Entgegen der ursprünglichen Ankündigung (10. Januar 2026) wird die App nun stufenweise in den europäischen Mitgliedsstaaten eingeführt. In Deutschland soll dies laut Ministeriumsinformationen vom 12. Januar 2026, am 5. Februar 2026 passieren.
Welche Fakten sind bekannt?
Verfügbarkeit der europäischen RecFishing-App
Laut dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMELH) wird die App ab dem 5. Februar 2026 in den Android und Apple App Stores verfügbar sein.
Die Fänge welcher Arten müssen gemeldet werden?
Der Fang folgenden Fischarten muss verpflichtend gemeldet werden. Da auch Rückwürfe gemeldet werden müssen, beinhaltet diese Liste auch Arten, für welche aktuell ein Fangverbot besteht.
Nordsee
- Europäischer Aal (Anguilla anguilla)

- Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax)

Ostsee
- Europäischer Aal (Anguilla anguilla)

- Dorsch/Kabeljau (Gadus morhua)

- Atlantischer Lachs (Salmo salar)

Wo finde ich weitere Informationen zur Verwendung der App in Deutschland?
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wird in den kommenden Tagen unter folgendem Link einen Fragenkatalog (FAQs) freischalten:
https://www.portal-fischerei.de/bund/bestandsmanagement/fischereiaufsicht/meeresangeln
Die zentrale E-Mailaddresse für Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der App lautet:
FAQs der Europäischen Kommission
Der Fragenkatalog der Europäische Kommission beantwortet die folgenden Fragen:
- Warum müssen Freizeitfischer jetzt ihre Fänge registrieren?
- Welche Ziele haben diese neuen Berichterstattungsmaßnahmen?
- Was ist RecFishing? Wie und warum wurde es entwickelt?
- Wie funktioniert RecFishing in der Praxis?
- Wer ist verpflichtet, marine Angelfänge zu melden?
- Wie werden Angelfischer ihre Fänge melden?
- Verfolgt die mobile App RecFishing den Standort der Angelfischer?
Die Antworten auf diese Fragen stehen in folgendem Dokument Fragen und Antworten zur RecFishing-App
Hintergrundinformationen der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission hat die wesentlichen Punkte auf einer gesonderten Webseite zusammengefasst. Eine Übersetzung ist in dem Dokument EU startet RecFishing - ein digitales System zur Vereinfachung der Erfassung von Fangdaten in der Angelfischerei zu finden.
Hier die Kernpunkte:
- Um die EU-Küstenstaaten bei der Umsetzung dieser neuen Anforderungen zu unterstützen und die Kosten für die nationalen Behörden zu begrenzen, hat die EU ein gemeinsames digitales System entwickelt und zur Verfügung gestellt.
- Die mobile App zur Erfassung der Fänge wird schrittweise verfügbar gemacht, sobald die einzelnen EU-Länder ihre nationale Einführung abgeschlossen haben.
- 13 Länder nutzen die EU-RecFishing-App (Belgien, Zypern, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien und Schweden).
- 9 Länder haben eine eigene App entwickelt.
- Angler können sich für weitere Informationen zur Einführung und Umsetzung an ihre nationalen Behörden wenden.
Einordnung aus Sicht des Geschäftsführers des Deutschen Angelfischerverbands (DAFV), Alexander Seggelke
Gemeinsam mit dem Thünen-Institut für Ostseefischerei haben wir Anfang 2025 ein technisches Konzept für eine nationale Lösung erarbeitet, das praxisnah, datenschutzkonform und inklusiv gewesen wäre – unter anderem mit Alternativen für Anglerinnen und Angler ohne Smartphone. Dieses Konzept wurde jedoch von den zuständigen Fischereibehörden der Länder abgelehnt und nicht weiterverfolgt. Stattdessen entschied man sich für eine zentrale Lösung der EU-Kommission.
Diese Entscheidung macht nun strukturelle Schwächen deutlich, die wir aus vielen Digitalisierungsprojekten in Deutschland kennen. Trotz jahrelanger Vorbereitungszeit bestehen mit Inkrafttreten der neuen Regelung weiterhin erhebliche Unklarheiten.
Die App soll in Deutschland zeitnah verfügbar sein; aktuell ist der 5. Februar als Starttermin angekündigt. Allerdings bestehen weiterhin zahlreiche offene Fragen, die eine reibungslose Nutzung erheblich erschweren:
Wer übernimmt den Support und die Zuständigkeiten auf nationaler Ebene?
Wie werden Nutzer ohne Smartphone oder mobiles Endgerät einbezogen?
Und wie kann der Registrierungsprozess über das EU-Login so gestaltet werden, dass er für Anglerinnen und Angler verständlich, praktikabel und zuverlässig funktioniert?
Erste Tests haben gezeigt, dass die Registrierung unnötig kompliziert ist und viele Nutzer bereits an diesem ersten Schritt scheitern könnten.
Viele dieser Herausforderungen sind dabei weniger technischer, sondern vielmehr struktureller Natur. Die föderale Struktur Deutschlands, fehlende einheitliche Verantwortlichkeiten und lange Entscheidungswege erschweren die Umsetzung erheblich. Hinzu kommt eine Verwaltungskultur, die stark auf formale Absicherung ausgerichtet ist, während Aspekte wie Nutzerfreundlichkeit, Praxistauglichkeit und Motivation der Nutzer leider oft zu kurz kommen. Das Ergebnis ist ein Digitalisierungsprozess, der die Anforderungen der Nutzer und die Potenziale moderner Technologien bislang nicht annähernd erfüllt.
Die Einführung sollte zumindest transparent, praxistauglich und verlässlich erfolgen – mit klaren Informationen, einem funktionierenden Support-System und Lösungen für alle Nutzergruppen. Leider ist dies zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gewährleistet.
Der konkrete Nutzen des gesamten Vorhabens für die Anglerinnen und Angler selbst wird bislang überhaupt nicht vermittelt. Es bleibt vollkommen unklar, welchen praktischen Vorteil die Nutzerinnen und Nutzer aus dem Aufwand ziehen können.
Der zentrale Punkt „Was habe ich persönlich davon?“ bleibt vollständig unbeantwortet. Ohne klar erkennbare Vorteile für den Einzelnen – etwa in Form relevanter Informationen, praktischer Funktionen oder konkreter Anreize – besteht die Gefahr, dass die Nutzung der App lediglich als lästige Pflicht wahrgenommen wird. Solange keine überzeugenden Motivationsmechanismen oder tatsächlichen Mehrwerte geschaffen werden, dürfte die Umsetzung überwiegend auf Verpflichtung und mögliche Bußgelder angewiesen sein. Da die täglichen Meldepflichten für Anglerinnen und Angler am Gewässer im Rahmen der aktuellen Regelung zudem nur nachträglich überprüfbar sind, erscheint es fraglich, ob aus Deutschland überhaupt belastbare und aussagekräftige Daten in die RecFishing-EU-Datenbank einfließen werden.
Damit verfestigt sich der Eindruck, dass die Maßnahme in erster Linie auf symbolische Kontrollen ausgelegt ist um eine lästige Pflicht der EU zu erfüllen – und weniger darauf, die Anglerinnen und Angler aktiv einzubinden oder von den gewonnenen Daten zu profitieren. 2030 wird die meldepflichtige Artenliste für Anglerinnen und Angler voraussichtlich auf alle Fischarten, welche einer Fangquote in Nord- und Ostsee unterliegen erweitert. Spätestens bis dahin müssen auch die strukturellen Probleme der dezeitigen Lösung behoben sein. Leider bleibt diese Chance bislang ungenutzt, was besonders schade ist, da eine bessere Umsetzung nicht nur der Wissenschaft, sondern auch den Anglerinnen und Anglern selbst einen erheblichen Mehrwert hätte bringen können.
