Aal-Fangverbot vorerst abgewendet – Tagesfanglimit („bag-limit“) für Dorsch 2018 unverändert
Am 09. Oktober 2017 hat der Ministerrat der Europäischen Union zum Thema Landwirtschaft und Fischerei in Luxemburg getagt. Es standen eine Reihe wichtiger Entscheidungen auch für die Angler in Deutschland zur Abstimmung.
In einem Gespräch mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat der DFAV am 28.09.2017 im Vorfeld der Ministerratsentscheidung die Standpunkte der deutschen Angler im Ministerium ausführlich dargelegt. Dabei wurde sowohl das geplante Aal-Fangverbot in der Ostsee ab 2018 und das Tagesfanglimit für den Dorsch im Jahr 2018 besprochen. Der DAFV hat über das Treffen und die damit verbunden Standpunkte der Angler bereits in einer gesonderten Mitteilung informiert.
Aal-Fangverbot in der Ostsee vorerst abgewendet
Die Europäische Kommission hatte am 29.8.2017 ihren Vorschlag für die Fangquoten in der Ostsee für das Jahr 2018 vorgelegt. Darin schlägt sie, wie bereits vom DAFV berichtet vor die Aalfischerei im kommenden Jahr in der Ostsee, sowohl für die Berufs- als auch für die Freizeitfischerei, zu verbieten. Das BMEL und der DAFV sind der übereinstimmenden Auffassung die bestehenden Aalmanagementpläne zunächst in Ruhe arbeiten zu lassen. Die meisten besetzten Aale wandern erst in den nächsten Jahren ab. Diese Daten gilt es abzuwarten.
In diesem Sinne hat auch der Ministerrat der EU entschieden. Der strittige Passus zum Aal-Fangverbot wurde vorerst gestrichen. In der gemeinsamen Abschlusserklärung wurde nochmals der kritische Status der Aalbestände in ganz Europa betont. Eine Regulierung der Aalfänge im Jahr 2018 wird als dringend notwendig erachtet, wobei diese nicht nur in der Ostsee, sondern in allen marinen EU-Gewässern nach ihren spezifischen Gegebenheiten umgesetzt werden soll. Im Dezember wird der EU-Rat einen neuen Vorschlag zum Schutz der Aale in Europa verhandeln. Wie vom DAFV gefordert, soll der neue Vorschlag die bestehenden Anstrengungen der Aal-Managementpläne ausdrücklich einbeziehen. Schweden hat in einer eigenen Erklärung bereits angekündigt 2018 kein Aal-Fangverbot in der Ostsee zu akzeptieren.
Tagesfanglimit („bag-limit“) Dorsch unverändert in 2018
Für das Jahr 2018 hatte sich die EU-Kommission gegen die Empfehlung des „International Council for the Exploration of the Sea“ (ICES) ausgesprochen und einen sogenannten "roll over" beschlossen. Damit bleiben die Fangquoten für den westlichen Dorsch und damit auch das Tagesfanglimit für Freizeitangler in 2018 unverändert.
Der DAFV und das BMEL sehen in dem bestehenden Tagesfanglimit grundsätzlich das falsche Instrument.
Der Dorschjahrgang 2017 war der mit Abstand stärkste Jahrgang seit vielen Jahren. Sollten sich die Zahlen bewahrheiten und sich die Dorschbestände in den folgenden Jahren entsprechend erholen, so wäre es nur folgerichtig die Freizeitangler für ihren Beitrag zu belohnen und das „bag-limit“ in der Zukunft wieder vollständig abzuschaffen.
Angelfischerei auf Lachse in der Ostsee
Für die Angelfischer in der Ostsee gibt es derzeit sehr unterschiedliche nationale Regelungen für den Fang von Lachsen. In der Abschlusserklärung wurde die Absicht der Anrainersaaten erklärt, das Thema in einem geeigneten Rahmen weiter zu diskutieren. Es ist zu erwarten, dass die Lachsfänge der Freizeitfischerei in Zukunft in der Ostsee auf Ebene der EU reguliert werden sollen. Der DAFV wird dazu das Gespräch mit den zuständigen Ministerien und den Entscheidungsträgern der EU im Sinne der Interessen der Angelfischer suchen.