Heute am 27. Februar 2024 hat das EU-Parlament final für den EU-Kommissionsentwurfs für eine EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) gestimmt. Der Versuch des Bündnisses aus konservativen Parteien, den Entwurf zu stoppen, ist damit wie schon 2023, gescheitert.
Hintergrund
Wie in der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 angekündigt, legte die Kommission am 22. Juni 2022 einen Vorschlag für eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur vor. Diese Verordnung wird im internationalen Kontext meistens als „Nature Restoration Law“ bezeichnet. Ergänzend zu den geltenden Rechtsinstrumenten werden in der vorgeschlagenen Verordnung mehrere verbindliche Wiederherstellungsziele und -verpflichtungen für ein breites Spektrum von Ökosystemen festgelegt, von Wäldern und landwirtschaftlichen Flächen über städtische Gebiete bis hin zu Flüssen und Meereslebensräumen. Zusammengenommen sollten sich diese Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur bis 2030 auf mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der EU und bis 2050 auf alle Ökosysteme erstrecken, bei denen eine Wiederherstellung erforderlich ist. Um diese Ziele auf nationaler Ebene zu erreichen, müssten die Mitgliedstaaten eigene Wiederherstellungspläne ausarbeiten, die von der Kommission bewertet werden.
Was ist von der Verordnung für unsere gestressten Gewässer zu erwarten?
Nachdem es dem Bündnis aus Konservativen & Co. 2023 nicht gelungen war, den Entwurf zu stoppen, wurde die Verordnung über die Annahmen und Ablehnungen von zahlreichen Änderungsanträgen entscheidend abgeschwächt.
Laut dem aktuellen Entwurf können Schutzziele aufgeschoben werden, wenn mit außergewöhnlichen sozioökonomischen Konsequenzen zu rechnen ist. Zusätzlich wurden notwendige Zwischenziele und Fristen für das Erreichen von guten Zuständen der Lebensräume aus der Verordnung gestrichen.
Entgegen der Forderung von Umwelt- und Angelverbänden sollen im Rahmen der Verordnung nur 25.000 km Flusskilometer wiederhergestellt werden. Das ist nur ein kleiner Bruchteil von etwa 1.6 Millionen Flusskilometern in Europa und lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein.
Wasserkraft, Wasserentnahme und Einleitungen unterliegen der Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG bzw. dem Umweltschadensgesetz und deren Sanierungspflichten. Würde diese konsequent umgesetzt werden, wären unsere Gewässer einer Wiederherstellung wesentlich näher als mit den Ansätzen in der in dem neuen Verordnungsentwurf.
Die nächsten Schritte
Im finalen Schritt müssen die EU-Mitgliedsstaaten den Entwurf im März/April 2024 annehmen. Anschließend erlangt der Gesetzestext über die Veröffentlichung im Offiziellen Journal der EU seine Gültigkeit und tritt in Kraft. Der DAFV wird sich in Brüssel weiterhin dafür stark machen, dass die positive Rolle von Anglern bei er Renaturierung aquatischer Lebensräume anerkannt und gefördert werden muss.