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Der zuständige Ausschuss hat das #Osterpaket gestern finalisiert - und hat die Befürchtungen von Wissenschaft und Naturschutz bezüglich der Rolle der Kleinen Wasserkraft noch übertroffen.

Anlagen, egal wie klein, erhalten weiter höchste Einspeisevergütungen. Dabei ist zu beachten, dass auch die kleinste Anlage bei wenig Ertrag, großen ökologischen Schaden anrichtet. Gewässer werden zerschnitten und unpassierbar für Fische und andere aquatische Lebewesen. Damit werden auch noch die kleinsten, schönsten, naturnächsten frei-fließenden Bäche zu lukrativen Geschäftszielen.

Besonders erschreckend dabei ist, dass das "überragende öffentliche Interesse" pauschal nun sogar auch für Mikroanlagen gilt, die gerade mal genug Strom für 1-2 Haushalte produzieren. Mit dieser Deklaration können Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden, in dem viele Umweltauflagen einfach umgangen und ausgehebelt werden, die rechtliche Grundlage dafür liefern:

Überragendes, öffentliches Interesse ist nicht gegeben

Das überragende öffentliche Interesse an einer Technologie, die einen natürlichen, sehr rar gewordenen und wertvollen Lebensraum nachweislich stark beschädigt, um Strom für einen einzigen Haushalt zu generieren, ist schlichtweg nicht gegeben und nicht mit EU-Recht vereinbar. Auch der DAFV hat ein großes Interesse an einer erfolgreichen Energiewende. Aber es gibt bessere, einfachere, günstigere und umweltfreundlichere Lösungen dafür. Eine moderne Windkraftanlage leistet so viel wie zehn 500 kW Wasserkraftanlagen – und die meisten kleinen Anlagen in Deutschland leisten sehr viel weniger als das. Die etwa 7.000 ökologischen Vollkatastrophen (Kleinwasserkraftwerke) tragen weniger als ein Viertel Prozent zur Gesamtstromproduktion in Deutschland bei.

Folglich ist es aus Sicht des DAFV absurd, Kleinwasserkraft aus gewässerökologischer Sicht nach derzeitigem Stand der Technik, der Ausgestaltung der Förderkulisse als im „überragenden, öffentlichen Interesse“ einzuordnen.

 

Weitere, aktuelle Beiträge zu dieser Thematik:

Beitrag von Tobias Schäfer, WWF: https://blog.wwf.de/kleine-wasserkraft-eeg/

DAFV: https://dafv.de/referate/aktuelles/item/513-energiewende-nicht-auf-kosten-der-aquatischen-biodiversitaet-dringende-empfehlung-von-65-fachwissenschaftler-innen-an-die-bundespolitik

Ingendahl D, Borcherding J (2022). Zur Bedeutung der Wasserkraft und ihren Auswirkungen auf die Gewässerökologie am Beispiel von Nordrhein-Westfalen. Wasser und Abfall, (1-2), 14-19

Radinger J, van Treeck R, Wolter C (2022). Evident but context‐dependent mortality of fish passing hydroelectric turbines. Conservation Biology, e13870, https://conbio.onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.1111/cobi.13870

van Treeck R, Radinger J, Smialek N, Pander J, Geist J, Mueller M, Wolter C (2022). Comparative assessment of hydropower risks for fishes using the novel European fish hazard Index, Sustainable Energy Technologies and Assessments, 51, https://doi.org/10.1016/j.seta.2021.101906

Deutscher Angelfischerverband e.V. (DAFV)

DeutschlandkarteDer Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 25 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen mehr als 500.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.

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