Ökologische Aufwertung von Gewässern nützt Fischen und Menschen
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- Kategorie: Gewässer- und Naturschutz
Der Verlust der biologischen Vielfalt in Binnengewässern ist besorgniserregend. In groß angelegten Ganzseeexperimenten hat ein Forschungsteam unter Leitung des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) und der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) in Zusammenarbeit mit Angelvereinen 20 Seen ökologisch aufgewertet. Die Fische profitierten deutlich von den Verbesserungen der Lebensräume. Fischbesatz hingegen erzielte keine nachhaltig positiven Effekte. Die im Fachmagazin Science veröffentlichte Studie zeigt, wie wichtig es sowohl für den Artenschutz als auch für die fischereiliche Nutzung ist, Gewässer zu renaturieren und natürliche Prozesse zu fördern.
Trefft den DAFV auf der 18. Internationale Erlebniswelt Fliegenfischen am 22. und 23. April 2023 in Fürstenfeldbruck
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- Kategorie: Aktuelles
Stimmen aus der Branche, aus dem In- und Ausland betonen stets, die EWF ist mehr als eine herkömmliche Messe, sie ist ein rundum fröhliches Treffen unter Freunden, innerhalb der Familie, wo man auch gerne 2 Tage verweilt – kurzum ein Event, wo die Fliegenfischer hinmöchten – die EWF als Dreh- und Angelpunkt der Fliegenfischerei in Europa, zu der Aussteller, Akteure und Besucher aus aller Welt kommen.
Der DAFV wird auf Einladung der Messe dieses Jahr wieder mit einem Stand vor Ort sein. Neben neuen Fischpostern rund um das Fliegenfischen freuen wir uns auf den direkten Austausch mit den Angerinnen und Anglern vor Ort.
Josef Knott gewinnt den Förderpreis 2022 des DAFV
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- Kategorie: Aktuelles
Josef Knott hat den Förderpreis 2022 des DAFV gewonnen. Der Preis wurde für die Dissertation an der Technischen Universität München zum Thema „Integrative assessment of the effects of hydropower use and agricultural land use on stream ecosystems" an Josef Knott vergeben.
Die Jugendabteilung des Angelfischerverbandes im Landesfischereiverband Weser-Ems e.V. ist Gewässer-Verbesserer im November 2022
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- Kategorie: Gewässer- und Naturschutz
Die Insel Mellum zählt zu den letzten Paradiesen in Deutschland. Es ist eine der drei unbewohnten Inseln im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“. Die Natur ist hier strengstens geschützt. Mellum darf nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Nationalparkverwaltung und nur außerhalb der Brutzeit der Vögel betreten werden. Mellum ist das Musterbeispiel natürlicher Dynamik im Wattenmeer. Von ca. 7 ha im Jahr 1903 ist die Insel auf heute über 450 ha gewachsen. Bereits 1921 wurde die Insel unter Schutz gestellt und seit 1925 durch den Mellumrat e.V. betreut. Der Verein unterhält auf der Insel ein Schutzhaus. Nur außerhalb der Brutzeit der Vögel werden wenige Exkursionen vom Mellumrat e.V. durchgeführt. Eine davon ist die alle zwei Jahre stattfindende „Müllsammelaktion auf Mellum“, und wir von der Jugendabteilung des Angelfischerverbandes im Landesfischereiverband Weser-Ems e.V. waren im Jahr 2021 mit einer Gruppe bereits nach 2019 das zweite Mal dabei.
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Steinbuttangeln auf Sylt
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- Kategorie: Meeresangeln
Gezielt Steinbutt fangen und dann auch noch in Deutschland? Für viele Meeresanglerinnen und Meeresangler eine echte Herausforderung.
Der DAFV-Referent für Meeresangeln Karl Dettmar zeigt erneut, dass man in Deutschland beim Meeresangeln die Nordsee unbedingt auf dem Schirm haben sollte.
Deutsche Angelverbände sprechen sich vehement gegen die Ausweitung von Aalfangverboten aus
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- Kategorie: Aktuelles
Dies ist eine gemeinschaftliche Erklärung folgender Verbände und Zusammenschlüsse
Am 13.12.2022 hat der EU-Rat für Landwirtschaft und Fischerei eine Ausweitung der berufsfischereilichen Aalschonzeit von drei auf sechs Monate und ein Verbot der Freizeitfischerei auf Aal in Nord- und Ostsee beschlossen. Laut Verordnungstext gelten die Verbote für „Unionsgewässer, einschließlich Brackgewässer, wie Mündungsgewässer, Küstenlagunen und Übergangsgewässer“ (§13:1 Verordnung (EU) 2023/194). Außerhalb der Unionsgewässer haben jedoch weder EU noch die Bundesministerien Verfügungsgewalt, die Rechte liegen bei den Bundesländern. Eine Umsetzung oder Nicht-Umsetzung der Verbote liegt damit in der Hand der Länder. Laut einer Pressemitteilung[1] hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Vorschlag der EU-Kommission in schwierigen Verhandlungen unterstützt, während sich andere EU-Mitgliedsstaaten und im Vorfeld aus guten Gründen dagegen positioniert haben.
- Die Kernpunkte der neuen Verordnung (EU) 2023/194, gültig ab dem 31.01.2023:
- Ausweitung der Aalschonzeit in Nord- und Ostsee von drei auf sechs Monate
- Ganzjähriges Verbot von Aal-Freizeitfischerei im marinen Bereich
- Quelle: VERORDNUNG (EU) 2023/194 DES RATES vom 30. Januar 2023 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2023 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern sowie zur Festsetzung solcher Fangmöglichkeiten für 2023 und 2024 für bestimmte Tiefseebestände. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/194
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