
Bundesweite Regelungen zur Ausübung der Angelfischerei
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- Kategorie: Aktuelles
Zur Angelfischerei in Deutschland ist grundsätzlich nur derjenige berechtigt, der die notwendige Sachkunde zum Angeln besitzt. Diese wird üblicherweise im Rahmen einer amtlichen Fischerprüfung abgelegt. Hat man diese erfolgreich absolviert, kann man sich mit dem Prüfungsnachweis einen sogenannten Fischereischein bei der zuständigen Behörde ausstellen lassen. Dieser Fischereischein ermöglicht es, eine Fischereierlaubnis – die Angel-Berechtigung für das zu beangelnde Gewässer - zu erwerben. Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass in vielen Fällen auch eine Fischereiabgabe zu entrichten ist. Erst wenn alle notwendigen Dokumente vorliegen, sind die Anglerinnen und Angler berechtigt, die Angelfischerei am jeweiligen Gewässer auszuüben.

DAFV Stellenausschreibung: Pädagogische Fachkraft für die Kinder- und Jugendarbeit (m/w/d)
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- Kategorie: Jugend
Der Deutsche Angelfischerverband e.V. stellt zum 1.10.2021 ein. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine Pädagogische Fachkraft für die Kinder- und Jugendarbeit (m/w/d) ab dem 1. Oktober 2021 für 40 Stunden pro Woche.





Bestandsmanagement der Ostsee - Der Dorsch als Chance
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- Kategorie: Meeresangeln
Der Dorschbestand in der westlichen Ostsee wird von Wissenschaftlern weiterhin kritisch gesehen. Ausbleibender Reproduktionserfolg könnte sich auf das bag-limit der Angler auswirken...
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