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- Kategorie: Recht
Ehrenamtliches Engagement ist eine tragende Säule der Vereinsarbeit – auch und gerade im Deutscher Angelfischerverband und seinen angeschlossenen Vereinen. Ohne ehrenamtliches Engagement wäre das Vereinsleben in den Angelvereinen nicht denkbar. Ob im Vorstand, bei der Gewässerpflege, in der Organisation von Arbeitseinsätzen oder bei der Betreuung von Veranstaltungen – zahlreiche Mitglieder investieren Jahr für Jahr Zeit und Einsatz für ihre Gemeinschaft.
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- Kategorie: Europaarbeit
Am 13. Januar haben wir darüber informiert, dass sich die Veröffentlichung der europäischen RecFishing-App aufgrund technischer Engpässe auf den 5. Februar verschoben hat.
Doch auch dieses Datum begründet für Meeresanglerinnen und -angler in Deutschland derzeit noch keine rechtliche Verpflichtung. Hintergrund ist, dass die erforderliche Rechtsgrundlage in Form einer Änderung des Seefischereigesetzes (SeeFischG) bislang nicht rechtskräftig ist. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wird mit dem Abschluss des Verfahrens erst im Sommer gerechnet.
Erst mit der Verabschiedung der Gesetzesänderung – zu einem derzeit noch unbestimmten Zeitpunkt – werden Meeresanglerinnen und -angler in Deutschland rechtlich verpflichtet sein, Fänge bestimmter Fischarten über die neue europäische RecFishing-App an die Europäische Kommission zu melden.
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- Kategorie: Europaarbeit
Update Das BMELH hat uns heute morgen (14.01.2026) darüber informiert, dass die FAQs nun veröffentlicht wurden: https://www.portal-fischerei.de/bund/bestandsmanagement/fischereiaufsicht/meeresangeln
Seit dem 10. Januar 2026 sind alle Meeresangler in der EU dazu verpflichtet, Fänge von bestimmten Fischarten mittels der neuen europäischen RecFishing-App an die Europäische Kommission zu melden. Die Meldepflicht besteht vorerst nur für Wolfsbarsch und Aal in der Nordsee und Dorsch, Aal und Lachs in der Ostsee. Grundlage für diese Verpflichtung zur Meldung von Anglerfängen ist die Verordnung (EU) 2023/2842 zur Änderung der EU-Fischereikontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1224/2009). Aufgrund von technischen Überlegungen der EU-Kommission wird die App laut dem Bundesministerium Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMELH) voraussichtlich erst ab dem 5. Februar 2026 in den Android und Apple App Stores verfügbar sein. Es muss entsprechend davon ausgegangen werden, dass bis zu diesem Zeitpunkt ohne die Verwendung der App an der Küste geangelt werden kann.
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- Kategorie: Bundespolitik
Der Runde Tisch Meeresmüll ist ein deutschlandweites Netzwerk, das 2016 von der Bundesregierung, dem Niedersächsischen Umweltministerium und dem Umweltbundesamt gegründet wurde. Ziel des Zusammenschlusses ist es, das Problem des Mülls in Nord- und Ostsee gemeinsam, koordiniert und praxisnah anzugehen.
Der Runde Tisch dient dabei nicht nur als Beratungsplattform, sondern wirkt auch als Impulsgeber für konkrete Maßnahmen und als Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Durch diese breite Vernetzung können Wissen, praktische Erfahrungen und politische Zielsetzungen gezielt zusammengeführt werden. So entstehen Strategien, um Meeresmüll zu vermeiden, bestehende Belastungen zu reduzieren und langfristige Lösungen zu entwickeln.
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- Kategorie: Europaarbeit
Ab dem 10. Januar 2026 sind alle Meeresangler in der EU dazu verpflichtet, Fänge von bestimmten Fischarten mittels der neuen EU-App RecFishing Fisher’s App an die Europäische Kommission zu melden. Für Deutsche Anglerinnen und Angler betrifft das im ersten Schritt Wolfsbarsch und Aal in der Nordsee und Dorsch, Aal und Lachs in der Ostsee. Grundlage für diese Verpflichtung zur Meldung von Anglerfängen ist die Verordnung (EU) 2023/2842 zur Änderung der EU-Fischereikontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1224/2009).
- Christoph Frauenpreiß - neuer Präsident des Deutschen Fischerei-Verbandes
- Lachsangler schlagen Alarm in Brüssel
- Aal: ICES-Empfehlung für 2026 und mögliche Änderungen im Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES)
- Ostsee: Angler können im Jahr 2026 weiterhin einen Lachs pro Tag entnehmen, Fangverbot für Dorsch bleibt bestehen
